Prozess- und Verzugszinsen

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

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Tobias__21
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Prozess- und Verzugszinsen

Beitrag von Tobias__21 »

Hallo,

mir ist nicht ganz klar, wie man Verzugszinsen bei einer Klage beantragt.

Normalerweise:

Beantrage ich den Beklagten zu verurteilen an den Kläger 1000 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen.

Wenn der Beklagte jetzt schon vor Klageerhebung in Verzug ist, wie mache ich das?

einfach den obigen Satz und dort noch "nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten seit dem xx.xx.xxxx mit rein? Aber Rechtshänigkeit gehen die Verzugszinsen ja in den Prozesszinsen auf, oder?
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Muirne
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Re: Prozess- und Verzugszinsen

Beitrag von Muirne »

Einfach statt seit Rechtshängigkeit das frühere Datum nehmen.
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Tobias__21
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Re: Prozess- und Verzugszinsen

Beitrag von Tobias__21 »

Mehr nicht im Antrag? In der Begründung dann halt noch ggf. was zum Verzug.
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Tibor
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Re: Prozess- und Verzugszinsen

Beitrag von Tibor »

Ja, im Tenor wird ja auch nicht die Begründung für die Zinsen geliefert, also gehört es auch nicht in den Antrag, sondern nur in die Begründung.
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Re: Prozess- und Verzugszinsen

Beitrag von Tobias__21 »

Danke Euch. Und wenn die Verzugszinsen höher sind als die üblichen 5 Prozentpunkte? Dann nehm ich einfach die höheren, oder? Ich muss da nix mehr auftrennen ab Zeitpunkt der Rechtshängigkeit, dass es da dann nur 5 Prozentpunkte gibt, oder?

Was ist in dem Fall:

Beklagter ist in Verzug. Es sind höhere Verzugszinsen im Vertrag vereinbart. Nehmen wir 6%. Der Verzug endet vor Klagezustellung. Also schuldet er bis Rechtshängigkeit 6%, ab Rechtshängigkeit 5%. Kann ich dann schreiben:

Den Beklagten zu verurteilen an den Kläger 1000 € nebst 6 Prozentpunkten Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz seit xx.xx.xxx bis zum xx.xx.xxxx und 5 Prozentpunkten Zinsen über dem jeweiligen Basiszinsatz seit Rechtshänigkeit zu zahlen.

Das hört sich komisch an. Geht das auch schöner? :)
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Muirne
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Re: Prozess- und Verzugszinsen

Beitrag von Muirne »

Genau, dann einfach die höheren.
Besonders viel schöner wird das nicht gehen (ich würde "für den Zeitraum vom ... bis..." schreiben, aber das ist ja Geschmackssache), aber das kommt ja auch wirklich nicht dauernd vor.
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Re: Prozess- und Verzugszinsen

Beitrag von markus87 »

Wieso soll die Rechtshängigkeit was am Verzug ändern?

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Tobias__21
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Re: Prozess- und Verzugszinsen

Beitrag von Tobias__21 »

markus87 hat geschrieben:Wieso soll die Rechtshängigkeit was am Verzug ändern?

Gesendet von meinem SM-G950F mit Tapatalk
Soll sie nicht. Ich war mir nicht sicher, ob es mit Rechtshängigkeit immer nur die 5 Prozentpunkte gibt. Ich weiss, ist unlogisch ;)

Danke @Muirne
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Mietspantrakt
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Re: Prozess- und Verzugszinsen

Beitrag von Mietspantrakt »

es gibt auch die nicht unbeachtliche auffassung, dass die prozesszinsen neben den verzugszinsen geltend gemacht werden koennen (so pippen, njw 2010, 887)
der 1983 geborene klaeger studiert seit dem wintersemester 2003/2004 biologie (diplom) an der beklagten (vg goettingen, urteil vom 2.3.2010 - 4 a 39/07)
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