Wenn XY (Hersteller), mit dem ich bisher nicht kontrahiert habe, mir aus heiterem Himmel irgendetwas anträgt ("Änderung der Nutzungsbedingungen") und ich darauf nicht reagiere, entsteht dadurch idR eben kein Vertragsverhältnis Arg.: Da könnte ja jeder...ääh Schweigen ist keine Willenserklärung.Honigkuchenpferd hat geschrieben:Wenn der Hersteller einem bestimmte Nutzungsbedingungen stellt, besteht selbstverständlich ein Vertragsverhältnis.OJ1988 hat geschrieben:Mit dem Hersteller besteht kein Vertragsverhältnis.
Ist die Änderung der Nutzungsbedingungen ein Sachmangel?
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Re: Ist die Änderung der Nutzungsbedingungen ein Sachmangel?
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Re: Ist die Änderung der Nutzungsbedingungen ein Sachmangel?
Das Vertragsverhältnis besteht ja schon dadurch, dass du den vorherigen Nutzungsbedingungen zugestimmt und dadurch einen Nutzungsvertrag geschlossen hast.OJ1988 hat geschrieben:Wenn XY (Hersteller), mit dem ich bisher nicht kontrahiert habe, mir aus heiterem Himmel irgendetwas anträgt ("Änderung der Nutzungsbedingungen") und ich darauf nicht reagiere, entsteht dadurch idR eben kein Vertragsverhältnis Arg.: Da könnte ja jeder...ääh Schweigen ist keine Willenserklärung.
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Re: Ist die Änderung der Nutzungsbedingungen ein Sachmangel?
@OJ: Im Ausgangspost war von updates die Rede. Also wird man über das Gerät, das man im Laden kauft, irgendwelche Dienste des Herstellers nutzen. Wahrscheinlich geht es um Alexa, apple, Google.
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Re: Ist die Änderung der Nutzungsbedingungen ein Sachmangel?
Ich geh mal davon aus, dass die alten Nutzungsbedingungen eine Klausel beinhalten, dass diese einseitig geändert werden können. Oder hält das allein schon einer AGB Prüfung nicht stand?
Wäre ich der Käufer würde ich allerdings einen Rücktritt vom Kaufvertrag bevorzugen, bevor ich mich in die undurchsichtige Lage begebe, dass die Boxen doch irgendwann nicht mehr funktionieren, obwohl man vielleicht sogar mit der AGB Prüfung durchkommt.
Wäre ich der Käufer würde ich allerdings einen Rücktritt vom Kaufvertrag bevorzugen, bevor ich mich in die undurchsichtige Lage begebe, dass die Boxen doch irgendwann nicht mehr funktionieren, obwohl man vielleicht sogar mit der AGB Prüfung durchkommt.
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Re: Ist die Änderung der Nutzungsbedingungen ein Sachmangel?
Scheint mir etwas konstruiert. Als ich das letzte Mal im Media Markt einen Lautsprecher gekauft habe, wollte ich eben diesen Lautsprecher kaufen und nicht irgendwelchen Nutzungsbedingungen eines Drittherstellers zustimmen, die mir nicht einmal bekannt sind. Das erkennt m.E. auch ein objektiver Empfänger.Honigkuchenpferd hat geschrieben:Das Vertragsverhältnis besteht ja schon dadurch, dass du den vorherigen Nutzungsbedingungen zugestimmt und dadurch einen Nutzungsvertrag geschlossen hast.OJ1988 hat geschrieben:Wenn XY (Hersteller), mit dem ich bisher nicht kontrahiert habe, mir aus heiterem Himmel irgendetwas anträgt ("Änderung der Nutzungsbedingungen") und ich darauf nicht reagiere, entsteht dadurch idR eben kein Vertragsverhältnis Arg.: Da könnte ja jeder...ääh Schweigen ist keine Willenserklärung.
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Re: Ist die Änderung der Nutzungsbedingungen ein Sachmangel?
Völlig offen gestaltete Klauseln sind selbstverständlich unwirksam. Eine unbeschränkte einseitige Dispositionsfreiheit wäre ja auch absurd.
In der Praxis wird dagegen oft verstoßen, aber warum sollte das das Problem des Händlers sein? Man muss seine Rechte schon selber geltend machen.
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Re: Ist die Änderung der Nutzungsbedingungen ein Sachmangel?
Dann liegt das am Sachverhalt, der allerdings die Diskussiongrundlage bildet. Wenn es Nutzungsbedingungen gibt, stimmt man ihnen zu, wodurch ein Vertragsverhältnis zustande kommt.OJ1988 hat geschrieben:Scheint mir etwas konstruiert. Als ich das letzte Mal im Media Markt einen Lautsprecher gekauft habe, wollte ich eben diesen Lautsprecher kaufen und nicht irgendwelchen Nutzungsbedingungen eines Drittherstellers zustimmen, die mir nicht einmal bekannt sind. Das erkennt m.E. auch ein objektiver Empfänger.
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Re: Ist die Änderung der Nutzungsbedingungen ein Sachmangel?
§ 308 Nr. 4
Ein Änderungsvorbehalt ist nicht per se unwirksam.
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Re: Ist die Änderung der Nutzungsbedingungen ein Sachmangel?
Deswegen ja auch: völlig offen gestaltete Klauseln. Die Anforderungen, die die Rechtsprechung aufstellt, sind jedoch in Wahrheit relativ streng.
ME ist eine Klausel, die die hier genannten Änderungen abdecken könnte, in wirksamer Form völlig ausgeschlossen.
ME ist eine Klausel, die die hier genannten Änderungen abdecken könnte, in wirksamer Form völlig ausgeschlossen.
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Re: Ist die Änderung der Nutzungsbedingungen ein Sachmangel?
Mein Standpunkt ist eben, dass eine Zustimmung dann vorliegt, wenn sie tatsächlich gegeben ist. Wird mir beim Kauf eines Lautsprechers zusätzlich ein Formular des Herstellers übergeben, dass ich doch bitteschön zu unterzeichnen hätte und auf dem oben "Nutzungsbedingungen" steht - dann sähe ich es wie du. Läuft man mit dem Karton bloß zur Kasse und sagt "Einmal den Lautsprecher bitte", habe ich da eben so meine Schwierigkeiten.Honigkuchenpferd hat geschrieben:Dann liegt das am Sachverhalt, der allerdings die Diskussiongrundlage bildet. Wenn es Nutzungsbedingungen gibt, stimmt man ihnen zu, wodurch ein Vertragsverhältnis zustande kommt.OJ1988 hat geschrieben:Scheint mir etwas konstruiert. Als ich das letzte Mal im Media Markt einen Lautsprecher gekauft habe, wollte ich eben diesen Lautsprecher kaufen und nicht irgendwelchen Nutzungsbedingungen eines Drittherstellers zustimmen, die mir nicht einmal bekannt sind. Das erkennt m.E. auch ein objektiver Empfänger.
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Re: Ist die Änderung der Nutzungsbedingungen ein Sachmangel?
Das war nicht als Antwort auf Deinen Post gedacht. Das war an den TE gerichtet, ihr hattet aber schon geschrieben. Ich nutze ab jetzt die Quote FunktionHonigkuchenpferd hat geschrieben:Deswegen ja auch: völlig offen gestaltete Klauseln. Die Anforderungen, die die Rechtsprechung aufstellt, sind jedoch in Wahrheit relativ streng.
ME ist eine Klausel, die die hier genannten Änderungen abdecken könnte, in wirksamer Form völlig ausgeschlossen.
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Re: Ist die Änderung der Nutzungsbedingungen ein Sachmangel?
Realistischerweise muss man davon ausgehen, dass du solchen Nutzungsbedingungen später zustimmst, wenn du das Gerät anschließt und die Treiber installiert werden. Bei allen Apps, die Daten übermitteln u.Ä., kommt tatsächlich ein Nutzungsvertrag zustande.
Das diskutierte Beispiel (irgendwelche Boxen) ist aber wohl zugegebenermaßen unglücklich. Stimmt man überhaupt keinem Nutzungsvertrag zu, weil dieser unannehmbare Bedingungen enthält, landen wir allerdings jedenfalls bei der c.i.c. gegenüber dem Hersteller.
Das diskutierte Beispiel (irgendwelche Boxen) ist aber wohl zugegebenermaßen unglücklich. Stimmt man überhaupt keinem Nutzungsvertrag zu, weil dieser unannehmbare Bedingungen enthält, landen wir allerdings jedenfalls bei der c.i.c. gegenüber dem Hersteller.
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Re: Ist die Änderung der Nutzungsbedingungen ein Sachmangel?
Das mag passieren - Sachverhaltsfrage.Honigkuchenpferd hat geschrieben:Realistischerweise muss man davon ausgehen, dass du solchen Nutzungsbedingungen später zustimmst, wenn du das Gerät anschließt und die Treiber installiert werden. Bei allen Apps, die Daten übermitteln u.Ä., kommt tatsächlich ein Nutzungsvertrag zustande.
Das diskutierte Beispiel (irgendwelche Boxen) ist aber wohl zugegebenermaßen unglücklich. Stimmt man überhaupt keinem Nutzungsvertrag zu, weil dieser unannehmbare Bedingungen enthält, landen wir allerdings jedenfalls bei der c.i.c. gegenüber dem Hersteller.
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Re: Ist die Änderung der Nutzungsbedingungen ein Sachmangel?
Nein, um Sonos.Tobias__21 hat geschrieben:@OJ: Im Ausgangspost war von updates die Rede. Also wird man über das Gerät, das man im Laden kauft, irgendwelche Dienste des Herstellers nutzen. Wahrscheinlich geht es um Alexa, apple, Google.
Sind übrigens tolle Geräte.
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Gesetze mit Rechtsprechungsnachweisen und Querverweisen? https://dejure.org/ - pers. Merkliste u. Suchverlauf
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Re: Ist die Änderung der Nutzungsbedingungen ein Sachmangel?
Was können die?thh hat geschrieben:Nein, um Sonos.Tobias__21 hat geschrieben:@OJ: Im Ausgangspost war von updates die Rede. Also wird man über das Gerät, das man im Laden kauft, irgendwelche Dienste des Herstellers nutzen. Wahrscheinlich geht es um Alexa, apple, Google.
Sind übrigens tolle Geräte.
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