Eine kurze Frage zur KFz-Vollkaskoversicherung. Wenn der Halter eines Fahrzeuges der eigenen Vollkaskoversicherung einen Schaden meldet, wird er ja bekanntlich bei der Versicherung für das nächste Beitragsjahr höher gestuft.
Wenn kurz nach dem ersten Schaden ein zweiter Kaskoschaden anfällt, erfolgt dann eine nochmalige Höherstufung?
Versicherungsrecht - KFZ - Vollkasko
Moderator: Verwaltung
Mit meiner Antwort wollte ich lediglich zum Ausdruck bringen, dass ich soweit schon war und daher pauschale Verweise auf das "Kleingedruckte" nicht wirklich weiter bringen.Steilpass hat geschrieben:Nun - die AKB sind das Kleingedruckte und damit Bestandteil Deines Versicherungsvertrages.KlausBuchmann hat geschrieben:Das hängt wahrscheinlich eher von den AKB der Versicherung ab!
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a propos AKB...
wo finde ich denn ältere Versionen der AKB, da je immer die AKB gelten, die dem Vertrag zugrunde liegen, also die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses in Kraft waren?
Kennt ihr da eine Übersicht o.ä. im Internet, in der evtl. auch die Änderungen nachverfolgt werden können (z.B. was wann geändert wurde)?
Danke!
wo finde ich denn ältere Versionen der AKB, da je immer die AKB gelten, die dem Vertrag zugrunde liegen, also die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses in Kraft waren?
Kennt ihr da eine Übersicht o.ä. im Internet, in der evtl. auch die Änderungen nachverfolgt werden können (z.B. was wann geändert wurde)?
Danke!
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