Vertragstyp Bahncard

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

Moderator: Verwaltung

Antworten
Gelöschter Nutzer

Vertragstyp Bahncard

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Welcher Vertragstyp ist ein Bahncardvertrag?

Mein erster Vorschlag: Ein atypischer Rabattvertrag...

Vorschläge? ;)
Benutzeravatar
Baron
Fossil
Fossil
Beiträge: 9032
Registriert: Dienstag 25. November 2003, 10:25
Ausbildungslevel: Interessierter Laie

Re: Vertragstyp Bahncard

Beitrag von Baron »

Was wäre denn ein typischer Rabattvertrag ?
Tante
Häufiger hier
Häufiger hier
Beiträge: 76
Registriert: Mittwoch 9. April 2008, 17:20
Ausbildungslevel: RRef

Re: Vertragstyp Bahncard

Beitrag von Tante »

also Google findet dazu nur "Arzneimittel-Rabattvertrag"

Bei der BahnCard hätte ich jetzt gesagt, es ist ein Kaufvertrag mit einer auflösenden Bedingung (Zeitablauf, 1 Jahr). Man hat sich das Recht erkauft, eine Fahrkarte 50 % günstiger zu erhalten.
Ist jetzt ins Blaue geschossen, denn von Rabattverträgen und atypischen Rabattverträgen habe ich keine Ahnung.
Also, belehrt mich bitte
Kasimir
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 3751
Registriert: Sonntag 10. Dezember 2006, 11:18
Ausbildungslevel: RA

Re: Vertragstyp Bahncard

Beitrag von Kasimir »

311 sui generis
Eichhörnchen, Eichhörnchen wo sind deine Nüsse?
Gelöschter Nutzer

Re: Vertragstyp Bahncard

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

atypisch, also nicht typisiert (=§311 sui generis)

Rabattvertrag beschreibt nur noch den Inhalt

den Rechtskauf find ich eine lustige Idee, hab aber irgendwie Bauchschmerzen mit der Bestimmtheit (vielleicht auch unberechtigt)
Benutzeravatar
dionysos
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 2673
Registriert: Freitag 20. Februar 2004, 20:44
Ausbildungslevel: RRef

Re: Vertragstyp Bahncard

Beitrag von dionysos »

Mein Vorschlag: Rahmenvertrag sui generis mit kaufvertraglichen Elementen.
Chuck Norris missbrauchte in seiner Kindheit katholische Priester.
Gelöschter Nutzer

Re: Vertragstyp Bahncard

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Ich habe zwar keinen Vorschlag, aber ein Problem mit der Bahncard. So wie ich das sehe, kann man nichts mehr machen, wenn man die Kündigungsfrist (Bahncard verlängert sich automatisch) verpasst hat. Nur Zahlen und das nächste Mal dran denken, oder?! ;)
Benutzeravatar
Baron
Fossil
Fossil
Beiträge: 9032
Registriert: Dienstag 25. November 2003, 10:25
Ausbildungslevel: Interessierter Laie

Re: Vertragstyp Bahncard

Beitrag von Baron »

nina_k hat geschrieben:Ich habe zwar keinen Vorschlag, aber ein Problem mit der Bahncard. So wie ich das sehe, kann man nichts mehr machen, wenn man die Kündigungsfrist (Bahncard verlängert sich automatisch) verpasst hat. Nur Zahlen und das nächste Mal dran denken, oder?! ;)
oben. groß. rot.
Gelöschter Nutzer

Re: Vertragstyp Bahncard

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Ich frage mich gerade, in welchem Zusammenhang die Rechtsnatur denn eine Rolle spielt. Wenn man das von Diarmith angedachte Problem kennt, fällt vielleicht auch die Antwort leichter.
mazman
Noch selten hier
Noch selten hier
Beiträge: 11
Registriert: Sonntag 4. September 2005, 13:16

Re: Vertragstyp Bahncard

Beitrag von mazman »

Ich greife den Tread mal wieder auf...

Ein Problem, bei dem es auf den Vertragstyp ankommen könnte, ist folgendes:

Die Bahncard kommt sechs Monate zu spät. Dann stellt sich die Frage, ob nach wie vor der volle "Kauf"-Preis zu bezahlen ist (um es nicht zu verkomplizieren, unterstelle ich, der Kunde hätte die Karte in dem halben Jahr sowieso nicht benutzt) oder ob ein Minderungsrecht um 50 % besteht.

Solange die Karte noch nicht da ist, hat der Kunde wahrscheinlich ein Zurückbehaltungsrecht hinsichtlich des gesamten Jahrespreises. Wenn die Karte dann kommt, erlischt das Zurückbehaltungsrecht. Fraglich ist aber, ob der Jahrespreis dann noch vollständig bezahlt werden muss oder nicht...
Kasimir
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 3751
Registriert: Sonntag 10. Dezember 2006, 11:18
Ausbildungslevel: RA

Re: Vertragstyp Bahncard

Beitrag von Kasimir »

mazman hat geschrieben:Ich greife den Tread mal wieder auf...

Ein Problem, bei dem es auf den Vertragstyp ankommen könnte, ist folgendes:

Die Bahncard kommt sechs Monate zu spät. Dann stellt sich die Frage, ob nach wie vor der volle "Kauf"-Preis zu bezahlen ist (um es nicht zu verkomplizieren, unterstelle ich, der Kunde hätte die Karte in dem halben Jahr sowieso nicht benutzt) oder ob ein Minderungsrecht um 50 % besteht.

Solange die Karte noch nicht da ist, hat der Kunde wahrscheinlich ein Zurückbehaltungsrecht hinsichtlich des gesamten Jahrespreises. Wenn die Karte dann kommt, erlischt das Zurückbehaltungsrecht. Fraglich ist aber, ob der Jahrespreis dann noch vollständig bezahlt werden muss oder nicht...
Was heißt "die Karte kommt zu spät"? Die Karte ist ja lediglich ein Legitimationsdokument. Der Rabattvertrag gilt ja auch so. D.h. der Kunde kann rabattiert kaufen und fahren und muss bei Kontrollen dann darauf hinweisen, dass er die Karte noch nicht erhalten hat.

Zudem wird man ja zumindest eine nebenvertragliche Mitwirkungspflicht des Kunden, auf die vergessene Ausstellung des Legitimationsdokuments BahnCard hinzuweisen. Jedenfalls wird man bei einer unterlassenen Mitteilung nicht davon ausgehen, dass damit ein wie auch immer geartetes Nichtleistungsrecht des Kunden besteht.

Ich sehe da weder ein Minderungs- noch ein Zurückbehaltungsrecht.
Eichhörnchen, Eichhörnchen wo sind deine Nüsse?
Benutzeravatar
Muirne
Urgestein
Urgestein
Beiträge: 6243
Registriert: Sonntag 2. Januar 2011, 22:46

Re: Vertragstyp Bahncard

Beitrag von Muirne »

Rein praktisch gibt es dann sogar mWn noch sowas wie eine vorläufige Bahncard - zum selbst ausdrucken.
»Natürlich ist das herablassend. Torquemada ist mir gegenüber herablassend, ich bin esprit gegenüber herablassend. So ist die Nahrungskette in diesem Forum nunmal.« - Swann
julée
Fossil
Fossil
Beiträge: 13077
Registriert: Freitag 2. April 2004, 18:13
Ausbildungslevel: Au-was?

Re: Vertragstyp Bahncard

Beitrag von julée »

Sowohl die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts als auch eine Minderung (Rücktrittsvoraussetzungen!) setzen zumindest rein praktisch voraus, dass man irgendwann - und zwar sinnigerweise, wenn man die erste Mahnung erhält - mal mitteilt, dass man die Karte aber noch gar nicht erhalten hat und es deshalb nicht einsehe, irgendwas zu zahlen. Was wiederum die umgehende Übersendung der Bahncard zur Folge haben dürfte. Im Übrigen sehe ich es wie Kasimir.
"Auch eine stehengebliebene Uhr kann noch zweimal am Tag die richtige Zeit anzeigen; es kommt nur darauf an, daß man im richtigen Augenblick hinschaut." (Alfred Polgar)
StudiVader315226
Fleissige(r) Schreiber(in)
Fleissige(r) Schreiber(in)
Beiträge: 240
Registriert: Mittwoch 12. November 2014, 14:34

Re: Vertragstyp Bahncard

Beitrag von StudiVader315226 »

Den oben gemachten Vorschlag eines Rechtskaufs finde ich interessant.

1. Warum haste etwas Bauchweh bei der Bestimmtheit?

2. Was wären denn so die Folgen, wenn man einen solchen Rechtskauf (statt eines Vertrages sui generis oder eines typischen oder atypischen Rabattvertrags) annähme?
Benutzeravatar
Tibor
Fossil
Fossil
Beiträge: 16446
Registriert: Mittwoch 9. Januar 2013, 23:09
Ausbildungslevel: Ass. iur.

Re: Vertragstyp Bahncard

Beitrag von Tibor »

Welches absolute Recht will man denn kaufen? Ich meine nach den AGB der Bahn soll die BC zu einem besonderen Rabatt berechtigen. Der Rabatt ist ein Abzug vom regulären Preis, also zahlt man ein besonderes Entgelt um bei weiteren Einzelbeförderungen ein geringeres Entgelt (rabattiert) zählen zu können. Ich sehe da keinen Rechtskauf.
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
Antworten