Schadensersatz bei Vertragsabbruch
Moderator: Verwaltung
Schadensersatz bei Vertragsabbruch
Hi,
folgender kleiner Fall:
M möchte mit V einen Mietvertrag über V's Wohnung schließen. Während der Vertragsverhandlungen erweckt M bei V den Eindruck, dass er (M) den Vertrag über die Wohnung auch tatsächlich abschließen möchte. Zugleich vereinbart M mit dem aktuellen Mieter X, dass er dessen Einrichtungsgegenstände übernehmen möchte, soweit der Mietvertrag zustande kommen sollte. Auch gegenüber X vermittelt M den Eindruck, dass er die Wohnung auf jedenfall anmieten will.
Kurz vor dem Vertragsschluss sagt M dem V und dem X jedoch ab.
Ansprüche V und X gegenüber M:
Ich hatte zunächst an c.i.c. gedacht, da er bei den beiden Parteien den Eindruck erweckte, dass er Mietvertrag auf jedenfall abschließen wird. Allerdings wäre die weitere Voraussetzung, dass er die Vertragsverhandlungen grundlos bzw. aus sachfremden Gründen abgebrochen hätte. Meine Frage wäre nun, ob in diesen Fällen zugunsten V und X tatsächlich SE-Ansprüche aus cic in der Praxis tatsächlich bestehen könnten; immerhin könnte sich M doch immer beispielsweise auf familiäre Gründe berufen?!
Über Ideen und Argumente für und gegen entsprechende SE-Ansprüche würde ich mich freuen
Gruss
taennchen
folgender kleiner Fall:
M möchte mit V einen Mietvertrag über V's Wohnung schließen. Während der Vertragsverhandlungen erweckt M bei V den Eindruck, dass er (M) den Vertrag über die Wohnung auch tatsächlich abschließen möchte. Zugleich vereinbart M mit dem aktuellen Mieter X, dass er dessen Einrichtungsgegenstände übernehmen möchte, soweit der Mietvertrag zustande kommen sollte. Auch gegenüber X vermittelt M den Eindruck, dass er die Wohnung auf jedenfall anmieten will.
Kurz vor dem Vertragsschluss sagt M dem V und dem X jedoch ab.
Ansprüche V und X gegenüber M:
Ich hatte zunächst an c.i.c. gedacht, da er bei den beiden Parteien den Eindruck erweckte, dass er Mietvertrag auf jedenfall abschließen wird. Allerdings wäre die weitere Voraussetzung, dass er die Vertragsverhandlungen grundlos bzw. aus sachfremden Gründen abgebrochen hätte. Meine Frage wäre nun, ob in diesen Fällen zugunsten V und X tatsächlich SE-Ansprüche aus cic in der Praxis tatsächlich bestehen könnten; immerhin könnte sich M doch immer beispielsweise auf familiäre Gründe berufen?!
Über Ideen und Argumente für und gegen entsprechende SE-Ansprüche würde ich mich freuen
Gruss
taennchen
- Vincent
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Re: Schadensersatz bei Vertragsabbruch
Wenn man dann einen Vertrag M X verneint, entweder weil sich die Parteien gar nicht binden wollten (was ich für nicht vertretbar halte) oder weil die Bedingung nicht eingetreten ist,
dann müsste X eine seiner quasivertraglichen Pflichten aus 241 II verletzt haben. Hier wäre wohl an eine Aufklärungspflicht zu denken, jau. Aber wo soll M die verletzt haben? Es stand doch von Anfang an Fest, dass alles mit Vertragsschluss M-V stehen und fallen soll
dann müsste X eine seiner quasivertraglichen Pflichten aus 241 II verletzt haben. Hier wäre wohl an eine Aufklärungspflicht zu denken, jau. Aber wo soll M die verletzt haben? Es stand doch von Anfang an Fest, dass alles mit Vertragsschluss M-V stehen und fallen soll
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Re: Schadensersatz bei Vertragsabbruch
Die Frage, ob X eine Nebenpflicht aus §241 II verletzt haben könnte, dürfte mE irrelevant sein, da es hier um die Ansprüche des X gegen den M gehen soll. Allerdings hatte ich an die Möglichkeit gedacht, dass es schließlich auch dann zu einer Pflichtverletzung mit entsprechenden SE-Ansprüchen kommen kann, wenn der Vertragspartner die Vertragsverhandlungen ohne triftigen Grund abbricht (Palandt/Grünberg, §311 Rn. 30). Hier könnte man mE dahingehend argumentieren, dass der M(ieter) die Verhandlungen mit dem V(ermieter) einfach abgebrochen hat, obwohl er im Vorfeld bei V (und auch X) den Eindruck erweckt hat, dass er den Mietvertrag mit V auf jedenfall schließen will.Vincent hat geschrieben:Wenn man dann einen Vertrag M X verneint, entweder weil sich die Parteien gar nicht binden wollten (was ich für nicht vertretbar halte) oder weil die Bedingung nicht eingetreten ist,
Dann müsste X eine seiner quasivertraglichen Pflichten aus 241 II verletzt haben. Hier wäre wohl an eine Aufklärungspflicht zu denken, jau. Aber wo soll M die verletzt haben? Es stand doch von Anfang an Fest, dass alles mit Vertragsschluss M-V stehen und fallen soll
Das Ganze würde sich dann wohl auch mittelbar auf das Verhältnis M - X auswirken. Aber irgendwie ist mit aktuell nicht ganz klar, wann ein triftiger Grund für einen entsprechenden Vertragsabbruch anzunehmen ist und was eben sachfremde Erwägungen wären.
- Vincent
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Re: Schadensersatz bei Vertragsabbruch
Ja natürlich X gegen M (und nicht M gegen X, wie du geschrieben hast)
Oder war die Vereinbarung, dass M die Möbel des X übernimmt, Teil des Vertrags zwischen M und V?
Du hast doch geschrieben, dass X und M eine Vereinbarung treffen mit der Bedingung, dass der Mietvertrag V-M zustande kommt. Dieses vertragliche Verhältnis besteht nicht, weil die Bedingung nicht eingetreten ist, so dass eine Haftung aus cic in Frage kommt.
Oder war die Vereinbarung, dass M die Möbel des X übernimmt, Teil des Vertrags zwischen M und V?
Du hast doch geschrieben, dass X und M eine Vereinbarung treffen mit der Bedingung, dass der Mietvertrag V-M zustande kommt. Dieses vertragliche Verhältnis besteht nicht, weil die Bedingung nicht eingetreten ist, so dass eine Haftung aus cic in Frage kommt.
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Re: Schadensersatz bei Vertragsabbruch
Mein Fehler. Das ist richtig. Die Bedingung ist nicht eingetreten, so dass der Vertrag zwischen M und X nicht zustandegekommen ist. Die Frage wäre nun tatsächlich, ob der X gegen den M Ansprüche aus cic hätte. Genau die Frage ist mein mein Problem.Vincent hat geschrieben:Ja natürlich X gegen M (und nicht M gegen X, wie du geschrieben hast)
Oder war die Vereinbarung, dass M die Möbel des X übernimmt, Teil des Vertrags zwischen M und V?
Du hast doch geschrieben, dass X und M eine Vereinbarung treffen mit der Bedingung, dass der Mietvertrag V-M zustande kommt. Dieses vertragliche Verhältnis besteht nicht, weil die Bedingung nicht eingetreten ist, so dass eine Haftung aus cic in Frage kommt.
- Vincent
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Re: Schadensersatz bei Vertragsabbruch
Naja, grundsätzlich kann man nicht einfach aus einem vertraglichen Anspruch, der nicht zustande gekommen ist, einen quasivertraglichen zaubern. Da muss schon ein gewissen Vertrauen und Vertrauendürfen bestehen. Sonst bräuchte man ja kaum noch Verträge.
An eine cic-Haftung könnte ich im Mietrecht denken, wenn die Bude nach Wünschen des potentiellen Neumieters bunt gestrichen wird, dieser dann abspringt und alles nochmal weiß gestrichen werden muss.
Aber eine einfache Nichtunterzeichnung des Mietvertrages kann da nicht reichen. Es muss ein Schaden entstehen, der gerade darauf beruht, dass der Geschädigte berechtigterweise auf ein Zustandekommen vertraut hat
An eine cic-Haftung könnte ich im Mietrecht denken, wenn die Bude nach Wünschen des potentiellen Neumieters bunt gestrichen wird, dieser dann abspringt und alles nochmal weiß gestrichen werden muss.
Aber eine einfache Nichtunterzeichnung des Mietvertrages kann da nicht reichen. Es muss ein Schaden entstehen, der gerade darauf beruht, dass der Geschädigte berechtigterweise auf ein Zustandekommen vertraut hat
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Re: Schadensersatz bei Vertragsabbruch
Richtig. Nun hat der X aufgrund der Aussagen des M darauf vertraut, dass der Mietvertrag M - V zustandekommt und somit die Bedingung eintritt. Normalerweise kann ja aber jeder Vertragspartner jederzeit vom Vertrag Abstand nehmen. Die einzige Ausnahme ist mE der Fall, dass die Partei auf der anderen Seite den Eindruck vermittelt, dass der Vertrag geschlossen wird und plötzlich doch hiervon Abstand nimmt. Im Palandt heißt es hierzu, dass die Vertragspartei die Vertragsverhandlungen ohne trifftigen Grund abbrechen müsste. Meine Frage wäre nun, wann wohl ein solcher Fall anzunehmen wäre.Vincent hat geschrieben: Aber eine einfache Nichtunterzeichnung des Mietvertrages kann da nicht reichen. Es muss ein Schaden entstehen, der gerade darauf beruht, dass der Geschädigte berechtigterweise auf ein Zustandekommen vertraut hat
- Vincent
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Re: Schadensersatz bei Vertragsabbruch
Eben, man muss schon auf den Vertragsschluss vertrauen.
Vertrauen kann entstehen, wenn M sagt "jau, kannst dir die Anzeige in der Zeitung wegen deiner Möbel sparen. Ich unterschreibe diese Woche noch den Vertrag"
Vertrauen kann entstehen, wenn M sagt "jau, kannst dir die Anzeige in der Zeitung wegen deiner Möbel sparen. Ich unterschreibe diese Woche noch den Vertrag"
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