Antragstellung im Tatbestand, Rüge Unzuständigkeit usw.

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

Moderator: Verwaltung

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Gelöschter Nutzer

Antragstellung im Tatbestand, Rüge Unzuständigkeit usw.

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hi

Was haltet ihr von folgender Formulierung eines Antrags des Beklagten im Tatbestand:

"Der Beklagte widerspricht der Klageerweiterung, rügt die sachliche und örtliche Unzuständigkeit des angerufenen Gerichts und beantragt,
die Klage abzuweisen."

In einer Übungsklausur des Kammergerichts Berlin schreibt der Korrektor dazu: Widerspruch gegen Klageänderung und Rüge der Unzuständigkeit grundsätzlich zum Antrag, da ein späterer Widerspruch und eine spätere Rüge oder Rechtsansicht nicht mehr helfen würde (vgl. § 267 ZPO und § 39 ZPO).

Wird dies in allen Bundesländern so gehandhabt? Ich habe mir bisher dazu keine Gedanken gemacht, hätte aber wahrscheinlich den Antrag ganz normal abgeschrieben und im Streitigen Beklagtenvorbringen im Tatbestand, die Rügen als Rechtsansicht dargelegt. Gehörden alle Rügen hinischtlich der Zulässigkeit vor den Antrag?
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