Höchstbetragshypothek gemäß § 1190 BGB

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

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Gelöschter Nutzer

Höchstbetragshypothek gemäß § 1190 BGB

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallo an Alle!

Ich bin neu hier im Forum!
Mein Name ist Mathias, ich bin 40 Jahre alt und bin Laie.
Mich beschäftigt eine Frage und ich hoffe auf eure Hilfe...

Ich möchte eine Grundstückshälfte kaufen, diese ist mit 40/100 Euro mit einer Sicherungshypothek/Höchstbetragshypothek belastet (12500 Euro nebst Zinsen).
Die Höchstbetragshypothek ist vor 6 Jahren auf Grund eines Vollstreckungsbescheids eines Amtsgerichts eingetragen worden.
Das Haus ist sehr sarnierungsbedürftig (nicht bewohnbar), der Wert ist sehr gering. Der Verkäufer dieser Grundstückshälfte möchte 1000 Euro dafür haben.
Ich habe eigentlich nur Interesse an dieser Hälfte, weil mir die andere Hälfte (unbelastet) bereits gehört. Diese erste Hälfte habe ich durch Schenkung erworben.
Jetzt möchte ich natürlich auch die andere, belastete Hälfte erwerben, da ich mit einer Hälfte nicht weiter komme...

Jetzt zu meinen Fragen...
Kann ich diese, mit einer Höchstbetragshypothek belasteten Hälfte, incl. der Belastung übernehmen, ohne eine Zustimmung des Gläubigers einholen zu müssen?
Kann ich anschließend die Austragung der Belastung beantragen?
Berechnet sich der Höchstbetrag, den der Gläubiger zu bekommen hat, nach den Kaufpreis, der im Notarvertrag steht?
Oder kann der Gläubiger nach dem Kauf eine Zwangsversteigerung einleiten und hoffen, dass bei der Versteigerung mehr bei raus kommt?

LG
Mathias
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Olli
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Re: Höchstbetragshypothek gemäß § 1190 BGB

Beitrag von Olli »

Hallo Mathias,

gemäß unserer Forenregeln findet hier keine konkrete Rechtsberatung statt. Gerade bei solch komplizierten Rechtsfragen sollte unbedingt ein Anwalt aufgesucht werden. Das ist in so einem Fall gut investiertes Geld.

Der Thread wird geschlossen.
In Bayern ist prinzipiell alles schwerer als im Rest der Republik, auch das Kilo Mehl. (Ara, 24.01.2012)

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