Hi,
es geht um folgendes.
Gegeben ist ein Vertrag, der als Handelsvertretervertrag benannt ist und darin auch solche Aufgaben ausformuliert sind.
Allerdings findet sich darin auch ein Punkt, dass der Vertreter auch als Eigenhändler verkaufen kann.
die Geschäfte bestanden zu 90% aus weiterverkaufsgewinnen (Eigenhandel) und 10% aus Provisionen (Handelsvertreter)
wie ist dies rechtlich einzuordnen ?
ist eine Vergütung bei Ausscheiden des Vertreter dennoch gegeben ?
Wie prüft man ob nun ein Handelsvertreter oder ein Vertragshändler vorliegt ?
Gemischter Vertraghändler und Handelsvertreter Vertrag
Moderator: Verwaltung
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- Vincent
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Re: Gemischter Vertraghändler und Handelsvertreter Vertrag
Wie schon im anderen Thread: eigene Argumentationsideen?
Schon an 89b HGB analog gedacht?
Schon an 89b HGB analog gedacht?
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Re: Gemischter Vertraghändler und Handelsvertreter Vertrag
hi,
hier habe ich leider keine eigene idee.
natürlich habe ich an 89b hgb analog gedacht, aber dafür müsste die vertragsauflösung ja erstmal danach laufen.
die frage ist ja ob der vertrag nach vertragshändlerrecht oder handelsvertreterrecht aufgelöst wird.
aber hier wurde ja als beides gehandelt. überwiegend als vertragshändler.
mfg
hier habe ich leider keine eigene idee.
natürlich habe ich an 89b hgb analog gedacht, aber dafür müsste die vertragsauflösung ja erstmal danach laufen.
die frage ist ja ob der vertrag nach vertragshändlerrecht oder handelsvertreterrecht aufgelöst wird.
aber hier wurde ja als beides gehandelt. überwiegend als vertragshändler.
mfg
- Vincent
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Re: Gemischter Vertraghändler und Handelsvertreter Vertrag
Moin,
ich verstehe noch nicht, wo genau du ein Problem siehst. Du schreibst:
Dann musst du dir die Frage stellen, ob es in deinem Fall überhaupt einen Unterschied macht, ob du nach 89b direkt oder nach 89b analog prüfst.
Machst du das im Rahmen deines Praktikums? Wenn ja, befrage erstmal deinen Ausbilder dazu. Für einen Studenten das schon eine ziemlich anspruchsvolle Aufgabenstellung.
ich verstehe noch nicht, wo genau du ein Problem siehst. Du schreibst:
Macht es denn in deinem Fall einen Unterschied, ob 89b direkt oder analog angewandt wird? Du hast einen typengemischten Vertrag. Wie du mit solchen gemischten Verträgen umgehst, findest du in der gängigen Kommentierung. Das schaffst du auch als Student vor einem rechtlichen Randgebiet. Rein denklogisch sollte dir klar sein, dass du 3 Optionen hast: entweder alles nach 89b, alles nach 89b analog oder aufdröseln und alles für sich genommen behandeln.natürlich habe ich an 89b hgb analog gedacht, aber dafür müsste die vertragsauflösung ja erstmal danach laufen.
Dann musst du dir die Frage stellen, ob es in deinem Fall überhaupt einen Unterschied macht, ob du nach 89b direkt oder nach 89b analog prüfst.
Machst du das im Rahmen deines Praktikums? Wenn ja, befrage erstmal deinen Ausbilder dazu. Für einen Studenten das schon eine ziemlich anspruchsvolle Aufgabenstellung.
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