Muss die Frage nicht lauten: ist der Abschluss einer Kfz-Kaskoversicherung ein Geschäft des täglichen Lebens?Syd26 hat geschrieben:Ich finde das nicht so ganz nachvollziehbar. Warum soll eine Vollkaskoversicherung ein Geschäft des täglichen Lebens sein? Meiner Erfahrung nach, sind jedenfalls in der Durchschnittsfamilie die wenigstens Fahrzeuge vollkaskoversichert.Tobias__21 hat geschrieben:Und noch was zur Schlüsselgewalt. Heute ging ja einiges beim BGH, was klausurrelevant werden könnte
Urteil vom 28. Februar 2018 – XII ZR 94/17
Der unter anderem für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass ein Ehegatte die auf seinen Partner laufende Vollkaskoversicherung für das Familienfahrzeug auch ohne dessen Vollmacht kündigen kann.
Aktuelles aus dem Zivilrecht
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Re: Aktuelles aus dem Zivilrecht
Hier gibt's nichts zu lachen, erst recht nichts zu feiern.
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Re: Aktuelles aus dem Zivilrecht
Wenn auch anders formuliert, ich glaube, da sind wir uns einig.Einwendungsduschgriff hat geschrieben:Muss die Frage nicht lauten: ist der Abschluss einer Kfz-Kaskoversicherung ein Geschäft des täglichen Lebens?Syd26 hat geschrieben:Ich finde das nicht so ganz nachvollziehbar. Warum soll eine Vollkaskoversicherung ein Geschäft des täglichen Lebens sein? Meiner Erfahrung nach, sind jedenfalls in der Durchschnittsfamilie die wenigstens Fahrzeuge vollkaskoversichert.Tobias__21 hat geschrieben:Und noch was zur Schlüsselgewalt. Heute ging ja einiges beim BGH, was klausurrelevant werden könnte
Urteil vom 28. Februar 2018 – XII ZR 94/17
Der unter anderem für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass ein Ehegatte die auf seinen Partner laufende Vollkaskoversicherung für das Familienfahrzeug auch ohne dessen Vollmacht kündigen kann.
"Eine Verschiebung eines Termins setzt jedoch denklogisch voraus, dass vorher ein fester Termin vereinbart worden ist."
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Re: Aktuelles aus dem Zivilrecht
EuGH, Urteil vom 17. April 2018 - Rs. C-414/16 zur Berücksichtigung der Konfession bei der Einstellung
https://curia.europa.eu/jcms/upload/doc ... 0046de.pdf
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Re: Aktuelles aus dem Zivilrecht
BVerwG, Urt. v. 26.04.2018 - 3 C 24.16: Eigentumsaufgabe nach § 959 BGB an einem Hund nicht möglich.
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Re: Aktuelles aus dem Zivilrecht
BGH Urteil vom 9. Mai 2018 - VIII ZR 26/17: Kein großer SE nach erklärter Minderung wegen desselben Mangels.
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Re: Aktuelles aus dem Zivilrecht
Und auch hier ist es nur eine Frage der Zeit, bis das im Examen kommt. Extremst heiss!Brainiac hat geschrieben:BGH Urteil vom 9. Mai 2018 - VIII ZR 26/17: Kein großer SE nach erklärter Minderung wegen desselben Mangels.
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Re: Aktuelles aus dem Zivilrecht
Sehr schön aufbereitet von Prof. Dr. Stephan Lorenz hier:Brainiac hat geschrieben:BGH Urteil vom 9. Mai 2018 - VIII ZR 26/17: Kein großer SE nach erklärter Minderung wegen desselben Mangels.
https://www.lto.de/recht/hintergruende/ ... kaufrecht/
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Re: Aktuelles aus dem Zivilrecht
BGH "erlaubt" dashcams.
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... s=0&anz=88
Technisch frage ich mich nur, ob es wirklich solche Kameras gibt, die die dargelegten Anforderungen erfüllen können (ständige Überschreibung "bis zum" Unfall).
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... s=0&anz=88
Das dürfte Stoff für eine Klausur geben.PM BGH hat geschrieben:Die vorgelegte Videoaufzeichnung ist nach den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen unzulässig. ..., denn es ist technisch möglich, eine kurze, anlassbezogene Aufzeichnung unmittelbar des Unfallgeschehens zu gestalten, beispielsweise durch ein dauerndes Überschreiben der Aufzeichnungen in kurzen Abständen und Auslösen der dauerhaften Speicherung erst bei Kollision oder starker Verzögerung des Fahrzeuges. ...
Die Unzulässigkeit oder Rechtwidrigkeit einer Beweiserhebung führt im Zivilprozess nicht ohne Weiteres zu einem Beweisverwertungsverbot. Über die Frage der Verwertbarkeit ist vielmehr aufgrund einer Interessen- und Güterabwägung nach den im Einzelfall gegebenen Umständen zu entscheiden.
...
Technisch frage ich mich nur, ob es wirklich solche Kameras gibt, die die dargelegten Anforderungen erfüllen können (ständige Überschreibung "bis zum" Unfall).
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
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Re: Aktuelles aus dem Zivilrecht
Das wurde vorher schon diskutiert, genau diese Geschichten mit Einschalten kurz vor dem Unfall, etc.
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Re: Aktuelles aus dem Zivilrecht
Das BAG geht davon aus, dass § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG der sachgrundlosen Befristung eines Arbeitsverhältnisses nicht entgegensteht, wenn ein vorangegangenes Arbeitsverhältnis mehr als drei Jahre zurückliegt (vgl. BAG, Urteil vom 6. April 2011 - 7 AZR 716/09 -, BAGE 137, 275 <278 ff. Rn. 16 ff.>; Urteil vom 21. September 2011 - 7 AZR 375/10 -, BAGE 139, 213 <219 ff. Rn. 23 ff.>).
Dazu nun das BVerfG:
Dazu nun das BVerfG:
BVerfG, Beschluss vom 06. Juni 2018 - 1 BvL 7/14, 1 BvL 7/14, 1 BvR 1375/14 hat geschrieben:Doch überschreitet eine Auslegung des § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG, die eine wiederholte sachgrundlose Befristung zwischen denselben Vertragsparteien entgegen der erkennbaren Entscheidung des Gesetzgebers immer dann gestattet, wenn zwischen den Arbeitsverhältnissen ein Zeitraum von mehr als drei Jahren liegt, die Grenzen zulässiger Rechtsfortbildung durch die Gerichte und verstößt gegen Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG.
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Re: Aktuelles aus dem Zivilrecht
Keine (analoge) Anwendung des § 680 BGB auf professionelle Nothelfer:
BGH, Urt. v. 14.6.2018 - III ZR 54/17
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... =1&anz=106
BGH, Urt. v. 14.6.2018 - III ZR 54/17
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... =1&anz=106
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Re: Aktuelles aus dem Zivilrecht
Interessanter Fall, Danke!batman hat geschrieben: ↑Freitag 15. Juni 2018, 09:30 Keine (analoge) Anwendung des § 680 BGB auf professionelle Nothelfer:
BGH, Urt. v. 14.6.2018 - III ZR 54/17
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... =1&anz=106
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Re: Aktuelles aus dem Zivilrecht
erneute sachgrundlose Befristung aber auch laut BVerfG dann möglich, wenn Gefahr der Kettenbefristung nicht besteht, was u.a. der Fall ist, wenn das vorherige Arbeitsverhältnis sehr lange zurückliegt. Somit ist die Entscheidung des BAG im Ergebnis trotz des Einschlags richtig. Das BVerfG störte sich also mutmaßlich nur an der starren Grenze.Ant-Man hat geschrieben: ↑Mittwoch 13. Juni 2018, 09:54 Das BAG geht davon aus, dass § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG der sachgrundlosen Befristung eines Arbeitsverhältnisses nicht entgegensteht, wenn ein vorangegangenes Arbeitsverhältnis mehr als drei Jahre zurückliegt (vgl. BAG, Urteil vom 6. April 2011 - 7 AZR 716/09 -, BAGE 137, 275 <278 ff. Rn. 16 ff.>; Urteil vom 21. September 2011 - 7 AZR 375/10 -, BAGE 139, 213 <219 ff. Rn. 23 ff.>).
Dazu nun das BVerfG:
BVerfG, Beschluss vom 06. Juni 2018 - 1 BvL 7/14, 1 BvL 7/14, 1 BvR 1375/14 hat geschrieben:Doch überschreitet eine Auslegung des § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG, die eine wiederholte sachgrundlose Befristung zwischen denselben Vertragsparteien entgegen der erkennbaren Entscheidung des Gesetzgebers immer dann gestattet, wenn zwischen den Arbeitsverhältnissen ein Zeitraum von mehr als drei Jahren liegt, die Grenzen zulässiger Rechtsfortbildung durch die Gerichte und verstößt gegen Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG.
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Re: Aktuelles aus dem Zivilrecht
BGH, Urteil vom 12. Juli 2018 – III ZR 183/17: Vererbbarkeit eines Vertrages über ein Benutzerkonto bei einem sozialen Netzwerk
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Re: Aktuelles aus dem Zivilrecht
War eine meiner Zivilrechtsklausuren im Examen. Habe den Übergang des digitalen Nachlasses mit keinem Wort problematisiert, somit auch nur magere 7 Punkte. Frage mich aber bis heute, was ich da hätte diskutieren sollen/können.