Aktuelles aus dem Zivilrecht
Moderator: Verwaltung
- batman
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Re: Aktuelles aus dem Zivilrecht
Warum müssen es denn "reine Baukammern" sein? Dort, wo es bislang schon Baukammern gibt, sind diese neben Bausachen auf für allgemeine Zivilsachen oder andere kleinere Spezialsachen zuständig.
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Re: Aktuelles aus dem Zivilrecht
Am LG Berlin gibt es allenfalls noch ein oder zwei Zivilkammern, die keine oder nur eine kleine Spezialzuständigkeit haben. Daneben bearbeiten fast alle Kammern auch allgemeine Zivilsachen, wovon die Bausachen einen nicht unerheblichen Anteil ausmachen (ca. 20-30 %); man bräuchte, wenn ich mich Recht erinnere, mehr als 12 reine Baukammern (ggf bereits einschließlich eines Anteils an allgemeinen Zivilsachen gerechnet, das weiß ich nicht). Wenn man so was Schönes wie eine Bank- und Baukammer schaffen wollte, bräuchte man entsprechend mehr Kammern - dann kann man es aber fast auch beim Status quo belassen und einfach alle Zivilkammern zu Baukammern erklären.batman hat geschrieben:Warum müssen es denn "reine Baukammern" sein? Dort, wo es bislang schon Baukammern gibt, sind diese neben Bausachen auf für allgemeine Zivilsachen oder andere kleinere Spezialsachen zuständig.
"Auch eine stehengebliebene Uhr kann noch zweimal am Tag die richtige Zeit anzeigen; es kommt nur darauf an, daß man im richtigen Augenblick hinschaut." (Alfred Polgar)
- batman
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Re: Aktuelles aus dem Zivilrecht
Das entspräche aber nicht dem mit § 72a GVG verfolgten Anliegen des Gesetzgebers, "spezialisierte Spruchkörper" einzurichten, die an die Stelle der allgemeinen Zivilkammern treten.
- thh
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Re: Aktuelles aus dem Zivilrecht
Was ja nun dem Zweck einer besonderen Qualifikation und Erfahrung auf diesem Gebiet widersprechen würde.julée hat geschrieben:dann kann man es aber fast auch beim Status quo belassen und einfach alle Zivilkammern zu Baukammern erklären.
(Wobei sich mir nicht wirklich erschließt, wo das Problem bei der Einrichtung von 12 Baukammern wäre. Wenn der Arbeitsanfall das rechtfertigt - und dann auch noch der Rest erledigt wird -, ist das m.E. eine sinnvolle Entscheidung. Sind dann die anderen Kammern überlastet, muss man den Mangel eben verwalten und dann auch weniger Baukammern als eigentlich erforderlich schaffen. Oder man füllt mit einer Turnusregelung unter Anrechnung der Bausachen die Baukammern nur dann mit allgemeinen Zivilsachen auf, wenn und so lange sie durch Bausachen nicht ausgelastet sind.)
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- Fossil
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Re: Aktuelles aus dem Zivilrecht
Freilich, dem Gesetzeszweck entspräche es nicht; aber im Gesetz steht auch nicht, wie hoch der Anteil an Bausachen sein muss, damit eine Kammer als hinreichend spezialisiert durchgeht; man könnte also auch dicht am Status Quo 30-40 "Baukammern" schaffen.
Und natürlich kann man alles umorganisieren und z. B. bisherige Bankkammern zugunsten von Baukammern abschaffen und die verbleibenden Bankkammern mehr oder minder komplett aus dem allgemeinen Turnus herausnehmen (was bislang immer nur eine Maßnahme zur Entlastung war). Was aber nichts daran ändert, dass bislang die Zahl der "Freiwilligen" zu niedrig ist und man in der Folge damit rechnen muss, dass es in den Baukammern eine entsprechende Fluktuation gibt. Ich wollte zumindest kein Dezernat mit 50-100 größeren Bausachen (in Berlin gerne WEGs, Bundesministerien, Einkaufszentren usw.) übernehmen müssen, die die drei bis fünf Vorgänger möglicherweise nicht, falsch oder jedenfalls nicht zielführend bearbeitet haben.
Und natürlich kann man alles umorganisieren und z. B. bisherige Bankkammern zugunsten von Baukammern abschaffen und die verbleibenden Bankkammern mehr oder minder komplett aus dem allgemeinen Turnus herausnehmen (was bislang immer nur eine Maßnahme zur Entlastung war). Was aber nichts daran ändert, dass bislang die Zahl der "Freiwilligen" zu niedrig ist und man in der Folge damit rechnen muss, dass es in den Baukammern eine entsprechende Fluktuation gibt. Ich wollte zumindest kein Dezernat mit 50-100 größeren Bausachen (in Berlin gerne WEGs, Bundesministerien, Einkaufszentren usw.) übernehmen müssen, die die drei bis fünf Vorgänger möglicherweise nicht, falsch oder jedenfalls nicht zielführend bearbeitet haben.
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- batman
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Re: Aktuelles aus dem Zivilrecht
Dem LG Berlin soll also nicht gelingen, was anderen Landgerichten in Deutschland auch gelingt (gelingen muss)? Wegen seiner Größe, wegen fehlender Freiwilliger und wegen der vielen Einkaufszentren...
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Re: Aktuelles aus dem Zivilrecht
On va voir.
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Re: Aktuelles aus dem Zivilrecht
Oder spielt der Hinweis mit dem LG Berlin auf den Fluchhafen an?
- batman
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Re: Aktuelles aus dem Zivilrecht
Mit dem dürfte - wenn denn staatliche Gerichte berufen sind - das LG Potsdam mehr zu tun haben.
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Re: Aktuelles aus dem Zivilrecht
Wobei man ja Verfahren auch vor an sich unzuständigen Gerichten führen kann.
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Re: Aktuelles aus dem Zivilrecht
Beim Fluchhafen müsste Judge Judy ran.
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Re: Aktuelles aus dem Zivilrecht
Das BAG hat in seinem Urteil vom 18.01.2017 (Az.: 7 AZR 224/1) die Frage, ob Betriebsratstätigkeit als Arbeitszeit iSd § 2 I ArbZG aufzufassen ist, offen gelassen. In einem beim BAG anhängigen Verfahren (Az.: 7 ABR 17/15) soll diese Frage wohl relevant sein, wobei heute angeblich die Entscheidung fallen sollte. Weiß jemand zufällig, ob es zu diesem Verfahren bereits eine Entscheidung gibt?
- batman
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Re: Aktuelles aus dem Zivilrecht
Wenn, dann gäbe es sicher eine PM. Da dies nicht der Fall ist, dürfte ein gesonderter VT bestimmt worden sein.
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Re: Aktuelles aus dem Zivilrecht
Habe gerade nochmal auf der Seite des BAG geschaut. Unter "Sitzungsergebnisse" findet sich zum genannten verfahren Folgendes: "Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 20. April 2015 - 12 TaBV 76/14 - wird zurückgewiesen."batman hat geschrieben:Wenn, dann gäbe es sicher eine PM. Da dies nicht der Fall ist, dürfte ein gesonderter VT bestimmt worden sein.
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Re: Aktuelles aus dem Zivilrecht
Nope. Amtsgericht Königswusterhausen, Landgericht Cottbus oder Brandenburgisches Oberlandesgericht. Potsdam ist raus.batman hat geschrieben:Mit dem dürfte - wenn denn staatliche Gerichte berufen sind - das LG Potsdam mehr zu tun haben.