Vejährung von Herausgabeansprüchen n. § 197 BGB

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

Moderator: Verwaltung

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Gelöschter Nutzer

Vejährung von Herausgabeansprüchen n. § 197 BGB

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallo zusammen,

warum verjährt ein Herausgabeanspruch nach 30 Jahren gemäß § 197 I Nr. 1 BGB und nicht gemäß § 197 I Nr. 2 BGB. In Nr. 1 geht es doch um Leib, Leben, Gesundheit, Freiheit und sexuelle Selbstbestimmung, in Nr. 2 geht es jedoch passenderweise um die Herausgabeansprüche aus Eigentum.

Aber mein Lehrbuch (Köhler BGB AT Rn. 19 ff.) verweist bei der Verjährung von Herausgabeansprüchen mehrmals auf Nr. 1 der oben genannten Norm.

Irgendwie erschließt sich mir nicht ganz warum. Liegt hier einfach ein "Versehen" des Prof. Köhler vor? Sozusagen mehrmals vertippt?

Vlt. kann mir ja jemand hier weiterhelfen ;-)
:crazy:
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Tibor
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Re: Vejährung von Herausgabeansprüchen n. § 197 BGB

Beitrag von Tibor »

Vgl hier: http://www.juris.de/jportal/docs/anlage/gportal/bilder/bgbl1/bgbl113s1805.pdf (Verwaister Link automatisch entfernt)

Im Jahr 2013 ist die neue Nr. 1 eingefügt worden; vorher war die jetzige Nr. 2 die 1.
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Gelöschter Nutzer

Re: Vejährung von Herausgabeansprüchen n. § 197 BGB

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Ok danke dir!
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