Anspruch auf Schadenswiedergutmachung durch "den Staat"

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

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Machts Sinn
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Anspruch auf Schadenswiedergutmachung durch "den Staat"

Beitrag von Machts Sinn »

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Angenommen: es stellt sich nachträglich heraus, dass die sog. "Recht"sprechung
des Bundessozialgerichtes zur BSG-Krankengeld-Falle offensichtlich gar keine "Recht"-
sprechung war und folglich Krankengeld-Ansprüche - auch durch "Papageien-"Recht"-
sprechung der Instanzgerichte - reihenweise in 5-stelligen Euro-Beträgen, in der Summe
in Millionen-Beträgen, zu Unrecht vernichtet wurden. Der Gesetzgeber hat die "ungewollte
Härte" bereits vor länger Zeit erkannt, wird diese aber erst in Zukunft für die Zukunft
beseitigen.

Wie sieht es für bisherige Opfer der BSG-Krankengeld-Falle mit Schadenersatz-, Wiedergut-
machungs-, Opferentschädigungs-Ansprüchen oder wie auch immer aus und gegen wen müss-
ten sich diese richten,

gegen

a) die Sozialgerichtsbarkeit bzw. die Länder oder den Bund, weil die "Recht"sprechung bisher gar
keine Rechtsprechung war?

b) die Krankenkassen, weil sie dies erkennen mussten, die sog. "Recht"sprechung ihren Entschei-
dungen aber trotzdem zugrunde legten?

c) den Gesetzgeber bzw. den Bund, weil längst klar ist, dass die Opfer der BSG-Krankengeld-Falle
und die damit verbundenen Härten nicht gewollt sind aber trotzdem jahrelang hingenommen wurden?

Wäre wirklich interessant, was Fachleute dazu meinen. (Wäre in diesem Fall der Bereich "Öffentliches
Recht" evtl. die bessere Adresse?)
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Tibor
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Re: Anspruch auf Schadenswiedergutmachung durch "den Staat"

Beitrag von Tibor »

Mit dir möchte hier keiner spielen. Geh Fernseh gucken.
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
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