Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch, GoA möglich?

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

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Seb
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Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch, GoA möglich?

Beitrag von Seb »

Hallo,
habe mir eben mal den Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch nach 1004 BGB angeschaut.
Dabei habe ich mir den passenden Fall dazu geschnappt:

Fallbeispiel nach BGH NJW 2005, 1366: S lagert auf seinem Grundstück unsachgemäß Ölfässer. Das Öl tritt aus, verunreinigt das Erdreich und zerstört die Blumen auf dem Nachbargrundstück des N. N verlangt von S das Abtragen und Entsorgen des kontaminierten Erdreichs, wodurch der Zaun abgebaut werden muss, sowie die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes des Beetes.

Variante: N lässt die Maßnahmen nach erfolgloser Fristsetzung selbst durchführen. Kann er von S Kostenersatz verlangen?


So ...bei der Variante habe ich mir gedacht ob hier vllt. Nicht eine berechtige Goa und damit ein Aufwendungsersatzanspruch nach 683,670 vorliegen könnte?
(Neben dem 280,281 welcher nach 1004 nur auf die Beseitinungskosten abstellt und dem 823 I, 249 I welcher die Kosten für das Beet ersetzen würde. )
Wäre das arg falsch anzuprüfen insofern man dann bei dem prüfungspunkt Fremdes Geschäft aussteigen würde? (Je nach subsumtion, denke aber wohl eher im Ergebnis (-) )


Edit: es handelt sich hier um keine Hausarbeit, bin nur am lernen !^^
Sebast1an
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Re: Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch, GoA möglich?

Beitrag von Sebast1an »

Das Geschäft wäre doch zumindest auch-fremd. § 679 BGB hilft bei Beseitigung des entgegenstehenden Willens (Umweltschäden).

(Der Fall im zitierten Urteil ist allerdings anders.)
Ich bin auch nur ein Mensch. Genauso wie ein Weißer Hai auch nur ein Fisch ist. (Zlatan Ibrahimović)
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