Zugang und Widerruf von WE

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

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Gelöschter Nutzer

Zugang und Widerruf von WE

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallo zusammen,

ich habe vor zwei Wochen mein Jurastudium begonnen und stehe vor einem Problem im Zusammenhang mit dem Zugang, dem Wirksamwerden und dem Widerruf einer empfangsbedürftigen WE.

Im Sachverhalt wird erklärt, dass Partei I eine Angebotsannahme, abends, in den Briefkasten der Partei II wirft. Gilt hier die Annahme im Sinne des §130 Abs. 1 BGB schon als zugegangen bzw. wirksam, trotzdem Partei II die Annahme noch nicht gelesen hat?

Problematisch in dem Fall ist, dass Partei I 2 Stunden nach persönlichem Einwurf es sich anders überlegt hat und versucht telefonisch zu widerrufen. Er erreicht allerdings nur die Frau der Partei II welche es vegisst ihrem Mann mitzuteilen.

Ich habe mir überlegt, dass die Annahme wirksam zugegangen ist und Partei II nicht widerrufen hat, da nicht vor oder gleichzeitig der Widerruf erfolgt. Kann ich so argumentieren ?

Ich freue mich über jede Antwort

Vielen Dank im Voraus
Sebast1an
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Re: Zugang und Widerruf von WE

Beitrag von Sebast1an »

§ 130 BGB.

Wie definiert sich denn der Zugang einer WE? Darunter solltest du den Fall mal subsumieren.
Ich bin auch nur ein Mensch. Genauso wie ein Weißer Hai auch nur ein Fisch ist. (Zlatan Ibrahimović)
Remus
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Re: Zugang und Widerruf von WE

Beitrag von Remus »

Da du erst in der dritten Woche deines Studiums bist, gehe ich mal davon aus, dass sich deine Frage schnell klären wird bzw. schon geklärt hat.

Ansonsten: Die Thematik Zugang von WEen finde ich sehr gut (gerade auch für Anfänger) in Weiler, JuS 2005, 788 aufbereitet.
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