Begründetheit der Klage

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

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Gelöschter Nutzer

Begründetheit der Klage

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Guten Abend.
Ich stehe seit einer Weile vor einem Problem und komme leider nicht weiter.

A hat gegen B Klage auf Herausgabe eines Notebooks erhoben.
Zum Zeitpunkt der Klageerhebung ist jedoch C Eigentümer des Notebooks. Dieser stirbt kurz nach Erhebung der Klage und A erbt das Notebook und wird somit Eigentümerin.

Kommt es bei der Prüfung der Begründetheit darauf an, dass A nicht von Anfang an Eigentümerin war oder kommt es auf die Begründetheit zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung an?

Ich wäre unheimlich dankbar für Aufklärung.
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batman
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Re: Begründetheit der Klage

Beitrag von batman »

Was sind denn Deine bisherigen Überlegungen bei der Suche nach Aufklärung?
Gelöschter Nutzer

Re: Begründetheit der Klage

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Naja, einerseits ist die Klage meiner Meinung nach zunächst unbegründet, weil A nicht Eigentümerin war. Nach dem Tod wird der Anspruch zwar begründet, aber ich habe bisher nichts gefunden, was diese Vermutung belegt.
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Tibor
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Re: Begründetheit der Klage

Beitrag von Tibor »

Tasten wir uns zum Verständnis mal ran: Was will denn ein Kläger mit einem Urteil erreichen? Will er nur wissen, wie es früher mal war und schöne Geschichten lesen oder will er (zur Not) eigentlich mehr erreichen, als nur was lesen?
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
Gelöschter Nutzer

Re: Begründetheit der Klage

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Na die Klägerin möchte natürlich einen Herausgabeanspruch durchsetzen.
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Tibor
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Re: Begründetheit der Klage

Beitrag von Tibor »

Eben, also soll ein Urteil dazu dienen, die Rechtslage nicht nur darzustellen, sondern auch auszusprechen, was Recht ist oder wer einen Anspruch hat.

Kann es dann auf einen früheren Zeitpunkt als den Schluss der mündlichen Verhandlung ankommen?
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Gelöschter Nutzer

Re: Begründetheit der Klage

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Vermutlich nicht.
Gibt es zu diesem Thema irgendwelche Quellen?
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batman
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Re: Begründetheit der Klage

Beitrag von batman »

Jedes handelsübliche Lehrbuch zum Zivilprozessrecht.
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Torquemada
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Re: Begründetheit der Klage

Beitrag von Torquemada »

Womöglich beruht das Unbehagen des TE mit diesem Ergebnis ja vor allem auf der Annahme, dass B in einem solchen Fall als Unterliegender zwingend die ganzen Prozesskosten tragen müsste, obwohl er doch die Herausgabe an A zum Zeitpunkt der Klageerhebung noch vollkommen zu Recht verweigert hat.
joee78
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Re: Begründetheit der Klage

Beitrag von joee78 »

Torquemada hat geschrieben: zwingend die ganzen Prozesskosten tragen müsste
[-(

B kann doch anerkennen.

Auch ein späteres Anerkenntnis ist ein „sofortiges“ Anerkenntnis iSd. § 93 ZPO, wenn
die den Klageanspruch begründenden Tatsachen erst nach Rechtshängigkeit eintreten, OLG Frankfurt OLGR 04, 314.
Sind Sie ein Mensch? Sowas Ähnliches, ich bin Anwalt.

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