Wertersatz bei Frachtschäden

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

Moderator: Verwaltung

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Gelöschter Nutzer

Wertersatz bei Frachtschäden

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Guten Tag,

ich bin im Logistik-Bereich tätig, beschäftige mich aktuell mit Transportschäden und bin der Ansicht, dass meine Kollegen in folgendem Sachverhalt völlig daneben liegen. Mein Problem ist, dass man mir kein Gehör schenkt und meine Einwände müde weg gelächelt werden. Folgende einfache Situation:

Unternehmen A beauftragt einen Logistikdienstleister (LDL) mit dem Transport von Gütern aus dem Eigentum von A zum Kunden.

Unternehmen A lädt die Ware auf den LKW des LDS. Der LDL führt im folgenden mehrere Umladeprozesse durch, wodurch zuvor verladene Ware örtlich mehrfach verändert wird.

Infolge der Umschlagprozesse kommt es regelmäßig vor, dass Ware beschädigt wird, der Kunde die Warenannahme verweigert und die Ware durch den LDS zu Unternehmen A retourniert wird. Die Güter sind regelmäßig derart beschädigt, dass diese nicht weiter verwendet werden können.

Die Transportdienstleistung ist also mangelhaft durchgeführt worden. Unternehmen A hat einen Schaden erlitten, der sich u. a. in dem beschädigten Gut äußert.

Ein Anspruch der sich hieraus für Unternehmen A m. E. ableitet ist der Wertersatz nach § 429 HGB. Mir ist bekannt, dass weitere Kosten, z. B. wie Schadensfeststellungskosten (unter Berücksichtigung einer Deckelung) geltend gemacht werden können, darum solle es im folgenden jedoch nicht gehen.

§429 HGB III besagt, dass hier der Marktpreis des Gutes herangezogen werden kann. Unternehmen A hat in der Vergangenheit diesen Markpreis (Verkaufspreis des Gutes) herangeozen und dieser wurde und wird von den LDLs gezahlt.

In Unternehmen A herrscht jedoch die Meinung vor, man hätte die zerstörte Ware durch den eingeforderten und auch erhaltenen Wertersatz an die LDLs verkauft und damit auch das Eigentum der Ware an den LDL übertragen, weil man das ja zu einem Marktpreis (Verkaufspreis) macht und das IT-technisch über eine Funktioalität Namens "Auftrag" umgesetzt wird, um somit eine Rechnung zu erzeugen. Außervertragliche Nebenabreden sind mir nicht bekannt und als ergänzendes Recht haben sich Unternehmen A und die LDL auf die ADSp neuster Fassung geeinigt.

Meines Erachtens ist diese Ansicht völlig wirr und hier werden Begrifflichkeiten des klassichen Kaufvertrages mit dem Tatbestand der mangelhaften Transportdienstleistung und des damit einhergehenden Wertersatzes vermischt. Mir fehlt an dieser Stelle jedoch das juristische Talent, um das i. S. des HGBs begründen zu können. Mein gesunder Menschenverstand sagt mir jedoch, dass durch den Wertersatz ein Teil des Schadens in Unternehmen A reguliert worden ist. Unternehmen A ist m. E. immer noch Eigentümer der schadhaften Ware. Wenn nichts anderes vereinbart wurde, warum sollte dann mit der Leistung des Wertersatzes automatisch ein Eigentumsübergang stattfinden?

Wer würde denn in Gottes Namen noch Transportdiensleistungen übernehmen wollen, wenn LDLs infolge von Frachtschäden regelmäßig Eigentümer schadhafter Ware werden? :crazy: Frachtschäden kommen doch täglich vor.

Sicherlich können beide Parteien sich auf eine derartige Vorgehensweise einigen. Wenn beide das wollen. Das ist in diesem Fall aber nicht gegeben.

Liege ich mit meiner Vermutung richtig? Wie kann ich meine Argumentation juristisch korrekter ausdrücken?

Es ist wirklich frustrierend ständig gegen Windmühlen andiskutieren zu müssen. ](*,) ](*,) ](*,)

Über Ratschläge freue ich mich sehr.

Phil
paul321
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Re: Wertersatz bei Frachtschäden

Beitrag von paul321 »

Du bist kein Jurist, oder?

Ansonsten würde ich Dich jetzt auf das Trennungsprinzip verweisen.

Es gibt aber in der Tat Versicherungsklauseln (GüKG), die im Ergebnis dazu führen, dass der VERSICHERER Eigentümer werden KANN. Man müsste sich Deinen Fall im Detail ansehen. Das wäre aber konkrete Rechtsberatung und die ist hier nicht erlaubt und wird auch nicht geduldet (s.o. und Nutzungsbedingungen)
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