Ein paar Fragen rund um die ZVS

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

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jurapeasant
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Ein paar Fragen rund um die ZVS

Beitrag von jurapeasant »

Hallo,

ich beschäftige mich momentan mit dem Zwangsversteigerungsrecht und würde gerne sukzessive ein paar Fragen stellen, den Thread also im nachhinein erweitern. Ich kennzeichne jede neue Frage mit einer Ziffer, um die Übersichtlichkeit zu wahren. Also dann:

1) Wie kann ich mir rein im wirklichen Leben eine ZVS wg. Geldforderung in das bew. Vermögen vorstellen? - Angenommen ich erhalte einen Titel (Urteil), dann wird dieses mir und dem Beklagten zugestellt. Mit dem Schreiben gehe ich dann zur Geschäftsstelle und beantrage eine "vollstreckbare Ausfertigung.
a) Wie schnell geht das, wenn es sich nur um eine einfache Klausel handelt?
b) Was mache ich danach, also wenn ich die "vollstreckbare Ausfertigung" in den Händen halte? Ich muss zum zuständigen ZVS-Organ, also dem Gerichtsvollzieher und ihm die Ausfertigung geben.
c) Was aber, wenn ich lieber in das unbewegliche Vermögen vollstrecken will? Die Ausfertigung hab ich ja. Was hindert mich also?
d) Der Gerichtsvollzieher erhält von mir den "Auftrag" zur ZVS. Was macht er jetzt? Geht er einfach zum Schuldner - unangekündigt - und nimmt zu pfändende Gegenstände einfach mit bzw. klebt denen sein Siegel auf? Kann der GVZ den Hauptitel (das Urteil) mitbringen, falls es doch noch nicht vAw zugestellt wurde?
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