A erwirkt gegen B einen Vollstreckungsbescheid. B erhebt Einspruch. Das AG hebt den VB auf.
Zwischenzeitlich hat A den VB schon an C verkauft.
Hat B grundsätzlich einen Anspruch auf Herausgabe des aufgehobenen VB oder besteht dieser Anspruch nur, wenn auf einen VB Zahlung erfolgte?
Besteht dieser mögliche Anspruch gegenüber A (als Erwirker des VB) oder gegenüber C (als Inhaber des VB)?
Herausgabeanspruch Vollstreckungsbescheid
Moderator: Verwaltung