Jemanden auf "CC" setzen

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

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Klingeln und Pfeifen
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Jemanden auf "CC" setzen

Beitrag von Klingeln und Pfeifen »

Hallo zusammen,

kennt jemand einen Aufsatz oder eine Kommentarstelle, in dem es um die Haftung einer Person geht, die bei einer E-Mail in "CC" gesetzt wurde? Kann man zum Beispiel unterstellen, dass die Person, die in den CC gesetzt wurde, die entsprechende E-Mail gelesen hat oder es zumindest haben müssen? So generell jedenfalls nicht, aber wie sieht es bei innerbetrieblichen Abläufen aus (ein Geschäftsführer setzt die anderen Geschäftsführer auf CC)?
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Tibor
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Re: Jemanden auf "CC" setzen

Beitrag von Tibor »

Ich gehe von Kennenmüssen aus, denn cc ersetzt in elektronischer Form die frühere Verfügung "nach/vor Abgang Herrn/Frau ... zK".
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
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