Folgendes Problem.
A hat B bevollmächtigt für sie einen Grill zu kaufen. Noch bevor B den Grill gekauft hat Widerruft sie die vollmacht in dem sie B auf seine Mailbox spricht. B kauft den Grill dennoch, hält sich dabei nicht an die abgesprochenen 50 euro sondern zahlt 60 euro. Nun hat der Dritte, der Verkäufer meines Erachtens einen Anspruch gegen B aus 179 - Vertreter ohne Vertretungsmacht.
Hat B einen Anspruch gegen A weil er auf die Vollmacht vertraut hat (GoA habe ich geprüft, passt nicht).
Widerruf der Vollmacht - Ersatz aus § 122 I BGB analog
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Re: Widerruf der Vollmacht - Ersatz aus § 122 I BGB analog
selbst wenn er auf eine vollmacht für den kauf iHv bis zu 50€ hätte vertrauen dürfen, überschreitet er dennoch diese vollmacht und schließt das geschäft als falsus procurator. wieso sollte denn b gegen a einen anspruch haben, wenn er bewusst außerhalb der (vermeintlichen) vertretungsmacht handelt?