Notarkosten bei Nießbrauchsbestellung

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Gelöschter Nutzer

Notarkosten bei Nießbrauchsbestellung

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Angenommen jemandes Tochter würde ein Grundstück von einer Gesellschaft kaufen. Die Kaufbeurkundung würde auf ausdrücklichem Wunsch der Verkäufer in deren Geschäftssitz stattfinden sollen.
Auswärtsgebühr würde trotzdem für den Käufer 75 € kosten sollen bei der Kaufbeurkundung. Ansonsten würde die Rg. der Kaufbeurkundung im
gesetzlichen Rahmen sein.
Vor der Nießbrauchsbeurkundung mit dem Notar würde eine explizite Kostenanfrage ein Preis von 170 € + MWSt genannt worden sein. Ca. ein Tag vor der Beurkundung würde der Nießbrauchnehmer dem Notar mitteilen, dass noch eine Übertragungsverpflichtung , bestehend aus 4 Punkten mit aufgenommen werden soll. Z. B. vorzeitiges Sterben des Nießbrauchsgebers usw.. Diesen Text hätte der Nießbrauchsnehmer selber und unaufgefordert dem Notar geliefert.
Eine zusätzliche zweite Auswärtsgebühr in Höhe von 75 €, obwohl er nicht einmal seinen Sitzplatz verlassen würde ( vorige Kaufbeurkundung), würde der Notar auch noch zusätzlich berechnen wollen, so dass die Rechnungssumme sich auf 1672,20€ + MWSt belaufen würde.
Wäre dieser fiktive Betrag rechtens ?
Hätte er den Nießbrauchsnehmer nicht auf die viel höheren Beurkundungskosten, falls sie stimmen würden, hinweisen sollen, zumal der Nießbrauchsnehmer sich vorher explizit, schriftlich nach den Kosten erkundigt hätte, wohl ohne den Zusatz der Rückübertragungsverpflichtung. An eventuellen Mehrkosten, hier fast das 10 - fache ! hätte der Nießbrauchsnehmer nicht im Entferntesten gedacht, zumal der Nießbrauchsnehmer den gesamten Text der Rückübertragungsverpflichtung ihm unaufgefordert geliefert hätte.
Der Notar hätte ja wissen müssen, dass der Nießbrauchsnehmer sich für die Kosten im vorraus interessieren würde.
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Tibor
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Re: Notarkosten bei Nießbrauchsbestellung

Beitrag von Tibor »

Jaja fiktiv. Genauso fiktiv wie die Schließung des Beitrags wegen frage nach fiktiver Rechtsberatung.
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