Hallo,
weiß jemand wie es sich verhält wenn, eine Stundung vereinbart wurde und diese während des Zivilprozesses "abläuft"?
Stellt man auf den Zeitpunkt der Rechtshängigkeit oder den des Endes der mündlichen Verhandlung ab?
Gibt es kostenrechtliche Besonderheiten? Immerhin hat der Beklagte ja dann bis zu einem gewissen Zeitpunkt zu Recht verweigert...
Ich stehe gerade leider etwas auf dem Schlauch
Stundung läuft während Verfahren ab
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Re: Stundung läuft während Verfahren ab
Es ist meiner Meinung nach auf das Ende der letzten mündlichen Verhandlung abzustellen. Eine Klage abzuweisen, obwohl die Forderung (zum Entscheidungszeitpunkt) fällig ist, erscheint unsinnig.
Kostenrechtlich sehe ich insbesondere die Möglichkeit des § 93 ZPO für den Beklagten.
Kostenrechtlich sehe ich insbesondere die Möglichkeit des § 93 ZPO für den Beklagten.