Festlegung Zahlungsart & Frist fällt auseinander

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

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Puzzled
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Festlegung Zahlungsart & Frist fällt auseinander

Beitrag von Puzzled »

Hallo!

Ich habe mal wieder eine kleine Frage:

A möchte eine Sache verkaufen. B erfährt dies und vereinbart mit A einen Besichtigungstermin. B gefällt die Sache des A und er möchte sie kaufen. Er macht A das Angebot, die Sache per Ratenzahlung zu bezahlen. A möchte das eigentlich nicht. Es geht nun ein paar Mal im Sinne von § 150 BGB hin und her, bis sie sich schließlich einigen: A sagt, B soll eine Anzahlung in Höhe X machen und anschließend Raten in Höhe Y leisten, bis der Kaufpreis erfüllt ist. B ist damit einverstanden, er nimmt das Angebot an.

ABER: Erst unmittelbar danach sagt A, wann er die Anzahlung haben möchte. B stimmt dem erneut zu.

Wann ist nun der Vertrag zustande gekommen? Direkt nachdem B dem Angebot des A zustimmt, oder erst als auch die Fälligkeit der Anzahlung geklärt ist?

Ich finde ja, dass die Fälligkeit der Anzahlung natürlich ein relevanter Bestandteil ist und daher geklärt sein muss.

Aktuell sieht das bei mir sinngemäß so aus:

... B nimmt das Angebot des A an.

Fraglich ist jedoch, ob das Angebot des A alle relevanten Vertragsbestandteile enthält. Da A und B eine Anzahlung vereinbaren, ist der Termin deren Fälligkeit als relevanter Bestandteil anzusehen, über den die Vertragsparteien sich einig sein müssen. Aufgrund des Fehlens der zeitlichen Festlegung der Anzahlung ist noch kein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen.
Im Folgenden Teilt A dem B mit, dass er die Anzahlung zum xx.xx.xxxx erhalten möchte. B stimmt der Fälligkeit der Anzahlung zum xx.xx.xxxx zu. Hiermit haben A und B sich über alle relevanten Vertragsbestandteile geeinigt.
Zwischen A und B ist wirksamer Kaufvertrag im Sinne von § 433 BGB zustande gekommen.

---

Daraus würde aber folgen, dass kein Kaufvertrag zustande gekommen wäre, hätten die beiden das nicht noch geklärt. Dass das stimmt, kann ich mir wieder nicht vorstellen. :(

Wie also löst man so einen Ablauf schematisch?

Vielen Dank!
Puzzled
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Re: Festlegung Zahlungsart & Frist fällt auseinander

Beitrag von Puzzled »

Habe mich jetzt selbst noch ein bisschen damit beschäftigt und glaube das Problem über § 271 I lösen zu können. Demnach kann der Gläubiger die Leistung sofort verlangen, wenn vertraglich nichts anderes bestimmt ist und sich auch aus den Umständen nichts derartiges ergibt. Hier käme der Vertrag dann doch bereits mit Angebot und Annahme zustande, da die Fälligkeit nicht bestimmt werden muss.

Da zum Leistungszeitpunkt noch nichts festgelegt ist, zieht 271 I. Weil der Gläubiger die Leistung demnach sofort verlangen "kann", "kann" er im Umkehrschluss bestimmt auch ein anderes Fälligkeitsdatum festlegen (oder?). Da B dem von A genannten Fälligkeitszeitpunkt im vorliegenden Fall zustimmt, dürfte das ja sowieso unproblematisch sein.
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