Hey,
demnächst steht eine Klausur in der großen Übung an. Thema sollen Gesetzliche Schuldverhältnisse bei der Veräußerung von Sachen sein.
Was sollte man dabei unbedingt drauf haben?
Grüße
Gesetzliche Schuldverhältnisse
Moderator: Verwaltung
- scndbesthand
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Re: Gesetzliche Schuldverhältnisse
Sicherlich die Fälle mit weiterfressenden Mängeln, in denen eine Eigentumsverletzung nach § 823 BGB in Betracht kommt.
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Re: Gesetzliche Schuldverhältnisse
Ich würde sagen, insbesondere GoA, Bereicherungsrecht und Deliktsrecht sollten sitzen. Bei der "Eingrenzung" kann so ziemlich alles dran kommen.
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Re: Gesetzliche Schuldverhältnisse
"Bei der Veräußerung von Sachen" (die nicht im Alleineigentum stehen) können auch schonmal EBVe entstehen. Also das sollte vermutlich (v.a. 987-993 BGB) schon sitzen. 994-1003 wären natürlich auch gut, aber evtl. nicht so wichtig? Oder?