Frage zur ZPO "Klagefrist"

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

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Juranewi
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Frage zur ZPO "Klagefrist"

Beitrag von Juranewi »

Hallo liebe Forenmitglieder,

ich bin noch nicht so weit in meinem Jurastudium, habe dementsprechen auch eine komisch klingende Frage.
Ich beschäftige mich gerade mit Schiedsgerichtsbarkeit. Dort könnten Parteien eine Frist vereinbaren, z.B. bis zu 10 Tage nachdem es zum Disput der Parteien über eine Sache gekommen ist, kann der andere das Schiedsgericht anrufen. Viele Gerichte, gerade Englische, sagen, dass diese Frist auch staatliche Gerichte ausschließt. Meine Frage diesbezüglich ist: Können denn grds. zwei Personen in Dtschl. eine solche Frist vereinbaren, z.B. "bis zu 50 Tage nachdem ein Mangel festgestellt wurde, darf der Käufer Klage erheben".
Was ich nicht ganz verstehe ist, dass es oftmals auch in anderen Länden bestimmte Mindestverjährungsfristen gibt, die man nicht unterschreiten darf, sogar zwischen Kaufleuten; warum kann man dann solche "Klagefristen" vereinbaren, die das ganze Verjährungssystem unterlaufen. Wenn jemand keine Klage mehr erheben kann, weil sie aufgrund der Frist als unzulässig abgewiesen wird, kann er letztlich seinen Anspruch nicht durchsetzen, auch wenn dieser noch nicht verjährt ist.
Falls das in Dtschl. gar nicht möglich ist und sich diese Frage total blöd anhört, entschuldigt ;)
Vielleicht gibt es ja jemanden hier, der sich auch bisschen mit Schiedsgerichtsbarkeit auskennt. Mich fasziniert es, dass englsiche Gerichte sogar 3 Tagesfristen durchgehenlassen und dann auch sagen, dass die Parteien nach dieser Frist keine Klage mehr erheben können.
Sebast1an
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Re: Frage zur ZPO "Klagefrist"

Beitrag von Sebast1an »

Im Zivilrecht gibt es in dem Sinne keine Klagefrist. Durch Zeitablauf kann der Anspruch nur verjähren.

Konstrukte wie das Beispiel von dir sind letztlich nichts anderes als ein Haftungsausschluss, der lediglich erst X Tage nach Ereignis Y und unter Bedingung Z gilt. Und ein solcher ist auch im deutschen Recht grundsätzlich möglich (siehe aber z. B. §§ 309, 444, 475 BGB und je nach Einzelfall auch §§ 138, 242 BGB).
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immer locker bleiben
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Re: Frage zur ZPO "Klagefrist"

Beitrag von immer locker bleiben »

Sebast1an hat geschrieben:Im Zivilrecht gibt es in dem Sinne keine Klagefrist. Durch Zeitablauf kann der Anspruch nur verjähren.
Wobei Ausnahmen die Regel bestätigen:

§ 46 WEG
§ 4 KSchG
§ 246 AktG

Es gibt bestimmt noch mehr, aber das sind die, die mir jetzt einfallen.
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Honigkuchenpferd
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Re: Frage zur ZPO "Klagefrist"

Beitrag von Honigkuchenpferd »

immer locker bleiben hat geschrieben:
Sebast1an hat geschrieben:Im Zivilrecht gibt es in dem Sinne keine Klagefrist. Durch Zeitablauf kann der Anspruch nur verjähren.
Wobei Ausnahmen die Regel bestätigen:

§ 46 WEG
§ 4 KSchG
§ 246 AktG

Es gibt bestimmt noch mehr, aber das sind die, die mir jetzt einfallen.
Dabei solle man allerdings bedenken, dass auch diese Normen (nach heute h.M.) "nur" zur materiellen Präklusion führen. Das ist zwar letztlich in der Tat etwas anderes als die Einrede der Verjährung, die ein Aspekt der Durchsetzbarkeit eines Anspruchs ist. Es berührt andererseits aber eben auch nicht die Zulässigkeit einer Klage.
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immer locker bleiben
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Re: Frage zur ZPO "Klagefrist"

Beitrag von immer locker bleiben »

Honigkuchenpferd hat geschrieben:
immer locker bleiben hat geschrieben:
Sebast1an hat geschrieben:Im Zivilrecht gibt es in dem Sinne keine Klagefrist. Durch Zeitablauf kann der Anspruch nur verjähren.
Wobei Ausnahmen die Regel bestätigen:

§ 46 WEG
§ 4 KSchG
§ 246 AktG

Es gibt bestimmt noch mehr, aber das sind die, die mir jetzt einfallen.
Dabei solle man allerdings bedenken, dass auch diese Normen (nach heute h.M.) "nur" zur materiellen Präklusion führen. Das ist zwar letztlich in der Tat etwas anderes als die Einrede der Verjährung, die ein Aspekt der Durchsetzbarkeit eines Anspruchs ist. Es berührt andererseits aber eben auch nicht die Zulässigkeit einer Klage.
Ist mir bekannt. Und weil sie eben nicht zur Verjährung führen, habe ich die Beispiele hier genannt. ;)
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