gutgläubigen Erwerb eines gestohlen Autos?

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

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Gelöschter Nutzer

gutgläubigen Erwerb eines gestohlen Autos?

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Das Auto war als Neuwagen in NDL gestohlen, VIN (Fahrgestellnummer) verfälscht und nach DE gebracht und zunächst an Person A verkauft. Nach einem Jahr wurde das Fzg. bei Person A von Kriminalpolizei sichergestellt und Besitzer in NDL informiert. Das Fzg. stand über ein Jahr bei Polizei, der Besitzer aus NDL hat das Fzg. nicht abgeholt. Der Fall wurde somit strafrechtlich abgeschlossen. Das Fzg. hat seine ursprüngliche VIN eingraviert bekommen und ging (EU-Gesetzt???) an den letzten Besitzer über, d. h. an Person A. Im Fzg.-Schein gibt es ein Aktenzeichen und Info, dass VIN verfälscht wurde.
Die Person A hat das Auto 3 Jahren weiter gefahren und vor einigen Monaten an Person B im Wert von 15 t. € verkauft. Beim Kauf war Person A und Person B zusammen bei Polizei, um das Auto zu prüfen. Es wurde mitgeteilt, dass das Fzg. i.O. sei, nur die EU-Fahndung von NDL immer noch offen, obwohl diese nach x-Jahren geschlossen werden sollte. Polizei hat nochmal NDL angeschrieben und gebeten die Fahndung zu schließen, da der Fall schon abgeschlossen ist.

Jetzt meldet sich NDL und will das Auto zurück haben. Greift hier evtl. § 935 Abs. 1 BGB, weil die Sachlage in DE abgespielt hat?
Haben also tatsächlich die NDL einen Anspruch auf Herausgabe des Fahrzeugs zivilrechtlich?
Ist der Verkäufer, Person A kein Eigentümer des Autos werden konnte?
Hat evtl. dann der Verkäufer, Person A seine vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt und schuldet Person B Schadenersatz?
Was sagt die Rechtslage dazu?
Würde mich über Ihre/Euro Kommentare sehr freuen. Bin leider kein Anwalt
Und kennt jemand einen guten Anwalt in MUC-Gegend?
Vielen Dank!
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Tibor
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Re: gutgläubigen Erwerb eines gestohlen Autos?

Beitrag von Tibor »

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