Eilig! Ist eine Eilklage sinnvoll?

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

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Gelöschter Nutzer

Eilig! Ist eine Eilklage sinnvoll?

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Nehmen wir einmal an, Frau Gerlinde wohnt bei Frau Barabella zur Untermiete. Frau Gerlinde sieht durch Zufall den Hauptmietvertrag der Wohnung, den Frau Barabella in der Küche liegen lässt und sieht daran, dass Frau Barabella sie gehörig ausnimmt. Frau Barabella lässt Frau Gerlinde die Wohnungsmiete fast allein zahlen und beteiligt sich nur mit 20 € daran. Als Frau Gerlinde fragt, ob man die Miete gerecht aufteilen kann, bricht die Hölle los. Frau Barabella will Frau Gerlinde loswerden, weil sie "unzufrieden" mit der Wohnsituation wäre. Sie wählt aber nicht den sauberen Rechtsweg, sondern terrorisiert Frau Gerlinde.

Einmal will sie sich spätabends um 22 Uhr gewaltsam Zutritt zum Zimmer von Frau Gerlinde verschaffen, das gerade offen ist. Sie drängt sich ins Zimmer und droht, die Hunde ins Zimmer zu lassen, wenn Frau Gerlinde sie nicht ganz hereinlässt. Frau Gerlinde hat eine Katze. Dummerweise sieht das eine Zeugin.

Frau Gerlinde denkt nach über Gewaltschutz und bekommt Besuch von der Zeugin, die ihr ihre fertig geschriebene Zeugenaussage überreicht für das geplante Gewaltschutzverfahren. Frau Barabella lauscht an der Zimmertür von Frau Gerlinde und brüllt dann los. Sie brüllt, sie will zur Polizei gehen und aussagen, dass die Zeugin falsch ist und gekauft ist. Und sie droht, ihre Hunde auf die Zeugin loszulassen. Frau Gerlinde verschanzt sich schnell in ihrem Zimmer mit der Zeugin. Bald verlassen beide die Wohnung.

Als Frau Gerlinde am Abend heimkommt, stellt sie fest, dass das Schloss ausgetauscht ist von der Wohnungstür.

Fragen:
a) Muss Frau Gerlinde zuvor eine gerichtliche Eilverfügung machen, damit sie wieder in die Wohnung kommt oder darf sie den Schlüsseldienst kommen lassen? Wer zahlt in dem Fall die Kosten?

b) Ist es ratsam, eine gerichtliche Eilverfügung zu machen, da sonst zu befürchten ist, dass Frau Barabella gleich wieder das Schloss austauscht?

c) Besteht nach dem geschilderten Sachstand Erfolgsaussicht für Frau Gerline mit einem Gewaltschutzantrag?
Kann sie die Wohnungsaussperrung als zusätzliche Gewalt im erweiterten Sinn anführen oder gilt sowas nicht als Gewalt?Zu ergänzen ist dazu, dass der gewaltsame Zimmereintritt fast zwei Wochen her ist.
Frau Gerlinde unternahm nicht sofort etwas, weil sie krank war, sie hat dafür aber kein Attest.

d) Kann sie jetzt die aktuelle Wohnungsaussperrung als zusätzliche Gewalt im erweiterten Sinn anführen oder gilt sowas nicht als Gewalt?
Viele Grüße, maxim56f
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Tibor
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Re: Eilig! Ist eine Eilklage sinnvoll?

Beitrag von Tibor »

Maxim56f aka Gerlinde bekommt hier keine Rechtsberatung. Geschlossen.
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
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