[MietR] Wirtschaftlichkeitsberechnung bei Nebenkosten?

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

Moderator: Verwaltung

Antworten
Tobias__21
Fossil
Fossil
Beiträge: 10395
Registriert: Dienstag 4. November 2014, 07:51
Ausbildungslevel: Au-was?

[MietR] Wirtschaftlichkeitsberechnung bei Nebenkosten?

Beitrag von Tobias__21 »

Bei preisgebundenem Wohnraum braucht es ja nach § 10 WonBindG bei einer Mieterhöhung die Beifügung einer Wirtschaftlichkeitsberechnung. Ich gehe mal davon aus, dass da dann Angaben zu Fördermitteln, Krediten, Tilgungen usw. drin stehen, aus denen der Mieter dann ersehen kann, ob sich der Vermieter noch im Rahmen des § 8 WonBindG bewegt.

Mein Problem ist jetzt folgendes: Früher waren sämtliche Betriebskosten (bis auf ein paar Ausnahmen) in die Kostenmiete einzustellen. Das hat sich irgendwann geändert und der Vermieter konnte die Betriebskosten ausgliedern. Dies sollte durch Erklärung in Form von § 10 WonBindG geschehen. Mit dieser einseitigen Erklärung hatte man dann eine Nettomiete zzgl. Betriebskostenvorauszahlung. Ich würde sagen, dass es hier im Gegensatz zu oben keiner Beifügung einer Wirtschaftlichkeitsberechnung bedarf. Die Nebenkosten werden doch immer verbrauchsabhängig berechnet und umgelegt. Meines Erachtens muss es hier ausreichen, wenn der Vermieter darlegt welche Betriebskosten bisher in der Grundmiete enthalten waren, diese dann separat als Vorauszahlungen aufführt. Teilweise wird aber auch in diesem Fall (Ausgliederung der Betriebskosten aus der Kostenmiete) eine solche Wirtschaftlichkeitsberechnung verlangt. Meinen die dann tatsächlich eine Wirtschaftlichkeitsberechnung in dem Sinne, dass da Kapitalzinsen, Tilgungen, usw. aufgeführt sind? Das kann ja nicht sein, oder?

Edit: Ich weiss, bisschen abseitige Thematik :D
Having cats in the house is like living with art that sometimes throws up on the carpet
Tobias__21
Fossil
Fossil
Beiträge: 10395
Registriert: Dienstag 4. November 2014, 07:51
Ausbildungslevel: Au-was?

Re: [MietR] Wirtschaftlichkeitsberechnung bei Nebenkosten?

Beitrag von Tobias__21 »

Ich präzisiere die Frage mal:

Braucht man für eine formell ordnungsgemäße Nebenkostenabrechnung irgendeine Art von Wirtschaftlichkeitsberechnung, oder reicht es auch bei gefördertem Wohnraum aus wenn die in der üblichen Form erfolgt?
Having cats in the house is like living with art that sometimes throws up on the carpet
Antworten