Rechtsmissbrauch
Moderator: Verwaltung
Rechtsmissbrauch
Hallo,
meine Frage:
Ich habe eine Fall in dem der Senat des OLG in der ersten Stellungnahme der Ansicht ist das evtl. der Rechtsmissbrauch vorliegen könnte. Rechtsmissbrauch ist immer so eine Sache, zumal der Senat ein Urteil vom BGH genannt hat auf dessen Grundlage der Rechtsmissbrauch begründet wurde. Das Urteil vom BGH hat nur Sachlich absolut nichts mit dem laufenden Verfahren zu tun und hat auch einen ganz anderen Sachverhalt.
Ich denke das der Senat zwar weiß, der Kläger hat juristisch gesehen Recht, aber dies gefühlt für ungerecht hält und deswegen jetzt versucht den Prozess mit dem Einwand des Rechtsmissbrauch zu kippen.
Der Rechtsmissbrauch muss meines Wissens nach aber detailliert begründet und nachgewiesen werden, und in dem man sich auf ein Urteil vom BGH beruft was sachlich absolut nicht zum verhandelten Prozess passt, ich meiner Ansicht nach der Rechtsmissbrauch nicht begründet.
Zumal der Senat des OLG ca. 70% des Urteils des LG für richtig eingestuft hat, nun aber dennoch den Prozess mit dem Einwand des Rechtsmissbrauch kippen will.
Des weiteren sind dem Senat des OLG Tatsachen und Fakten bekannt welche in der Vorinstanz von keiner der Parteien vorgetragen wurden oder erwähnt worden. So wie der Senat schreibt, sind es auch keine Vermutungen oder Rückschlüsse, sondern Feststellungen des Senats.
Wie sollte man mit dieser Thematik umgehen ? Einerseits will man den Senat nicht verärgern in dem man einen Antrag auf Befangenheit stellt, andererseits sollte man diese Tatsache, das Informationen vorliegen die der Senat nicht hätte haben dürfen nicht ignorieren.
Problem bei der ganzen Sache ist auch unteranderem das nach dieser Instanz Schluss ist, der Klagewert beläuft sich auf ca. 10.000€ weswegen auch keine Beschwerde bei Nichtzulassung der Revision vor dem BGH zugelassen wird, dies geht meines Wissens erst ab einem Streitwert von 20.000€.
Das der Senat vom OLG die Revision nicht zulassen wird, davon gehe ich aus.
Vielleicht sei noch zu erwähnen das die Beklagte eine großes deutsches Unternehmen ist, welches Milliardengewinne jährlich erzielt. Der Anwalt dieses Unternehmens wurde bereits in der Vorinstanz Strafrechtlich verfolgt, wegen diverser Unterstellungen und Beleidigungen. Des weiteren rutscht dieser Anwalt auch immer mehr in die Richtung des Prozessbetrugs.
Gefühlt hat dieses Großunternehmen die Gerichte bzw. einzelne Richter in der Hand, oder Vorstände spielen mit Richtern Golf oder dergleichen. Dies ist nur ein reines Gefühl, da auch der Ort in dem sich alles abspielt recht klein und überschaubar ist.
Beim dortigen Amtsgericht werden beispielsweise von 19 eingereichten Klagen gegen dieses Unternehmen, 18 abgelehnt oder tot-gezahlt, das Verfahren was vom dortigen Amtsrichter durchgelassen hat, gewinnt dieses Unternehmen in der Regel.
Aus diesem Grund haben wir die erste Instanz, also das Amtsgericht auch umgangen und haben direkt beim Landgericht Klage erhoben. Das Landgericht hat zu unseren Gunsten geurteilt, allerdings war es eine Richterin auf Probe, was jetzt im Berufungsverfahren von der Gegenseite natürlich bemängelt wird.
meine Frage:
Ich habe eine Fall in dem der Senat des OLG in der ersten Stellungnahme der Ansicht ist das evtl. der Rechtsmissbrauch vorliegen könnte. Rechtsmissbrauch ist immer so eine Sache, zumal der Senat ein Urteil vom BGH genannt hat auf dessen Grundlage der Rechtsmissbrauch begründet wurde. Das Urteil vom BGH hat nur Sachlich absolut nichts mit dem laufenden Verfahren zu tun und hat auch einen ganz anderen Sachverhalt.
Ich denke das der Senat zwar weiß, der Kläger hat juristisch gesehen Recht, aber dies gefühlt für ungerecht hält und deswegen jetzt versucht den Prozess mit dem Einwand des Rechtsmissbrauch zu kippen.
Der Rechtsmissbrauch muss meines Wissens nach aber detailliert begründet und nachgewiesen werden, und in dem man sich auf ein Urteil vom BGH beruft was sachlich absolut nicht zum verhandelten Prozess passt, ich meiner Ansicht nach der Rechtsmissbrauch nicht begründet.
Zumal der Senat des OLG ca. 70% des Urteils des LG für richtig eingestuft hat, nun aber dennoch den Prozess mit dem Einwand des Rechtsmissbrauch kippen will.
Des weiteren sind dem Senat des OLG Tatsachen und Fakten bekannt welche in der Vorinstanz von keiner der Parteien vorgetragen wurden oder erwähnt worden. So wie der Senat schreibt, sind es auch keine Vermutungen oder Rückschlüsse, sondern Feststellungen des Senats.
Wie sollte man mit dieser Thematik umgehen ? Einerseits will man den Senat nicht verärgern in dem man einen Antrag auf Befangenheit stellt, andererseits sollte man diese Tatsache, das Informationen vorliegen die der Senat nicht hätte haben dürfen nicht ignorieren.
Problem bei der ganzen Sache ist auch unteranderem das nach dieser Instanz Schluss ist, der Klagewert beläuft sich auf ca. 10.000€ weswegen auch keine Beschwerde bei Nichtzulassung der Revision vor dem BGH zugelassen wird, dies geht meines Wissens erst ab einem Streitwert von 20.000€.
Das der Senat vom OLG die Revision nicht zulassen wird, davon gehe ich aus.
Vielleicht sei noch zu erwähnen das die Beklagte eine großes deutsches Unternehmen ist, welches Milliardengewinne jährlich erzielt. Der Anwalt dieses Unternehmens wurde bereits in der Vorinstanz Strafrechtlich verfolgt, wegen diverser Unterstellungen und Beleidigungen. Des weiteren rutscht dieser Anwalt auch immer mehr in die Richtung des Prozessbetrugs.
Gefühlt hat dieses Großunternehmen die Gerichte bzw. einzelne Richter in der Hand, oder Vorstände spielen mit Richtern Golf oder dergleichen. Dies ist nur ein reines Gefühl, da auch der Ort in dem sich alles abspielt recht klein und überschaubar ist.
Beim dortigen Amtsgericht werden beispielsweise von 19 eingereichten Klagen gegen dieses Unternehmen, 18 abgelehnt oder tot-gezahlt, das Verfahren was vom dortigen Amtsrichter durchgelassen hat, gewinnt dieses Unternehmen in der Regel.
Aus diesem Grund haben wir die erste Instanz, also das Amtsgericht auch umgangen und haben direkt beim Landgericht Klage erhoben. Das Landgericht hat zu unseren Gunsten geurteilt, allerdings war es eine Richterin auf Probe, was jetzt im Berufungsverfahren von der Gegenseite natürlich bemängelt wird.
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Re: Rechtsmissbrauch
Boah, spannend. Welches OLG macht den sowas?
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Re: Rechtsmissbrauch
Na, jedes, bei dem das beklagte Unternehmen die Richter in der Hand hat! Ist doch Alltag!!!!1Tibor hat geschrieben:Boah, spannend. Welches OLG macht den sowas?
Deutsches Bundesrecht? https://www.buzer.de/ - tagesaktuell, samt Änderungsgesetzen und Synopsen
Gesetze mit Rechtsprechungsnachweisen und Querverweisen? https://dejure.org/ - pers. Merkliste u. Suchverlauf
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- Tibor
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Re: Rechtsmissbrauch
"Welches OLG macht den sowas?"immer locker bleiben hat geschrieben:Moment, wie lautet die Frage?
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Re: Rechtsmissbrauch
Ich meinte eigentliche eine Frage des Fred-Erstellers. Deine Frage ist doch bereits beantwortet worden (wenngleich die Antwort zirkelschlussverdächtig ist).Tibor hat geschrieben:"Welches OLG macht den sowas?"immer locker bleiben hat geschrieben:Moment, wie lautet die Frage?
- batman
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Re: Rechtsmissbrauch
Tibor hat geschrieben:Boah, spannend. Welches OLG macht den sowas?
Für einen Berliner sind natürlich alle Orte außerhalb der Hauptstadt klein und überschaubar. Aber am ehesten trifft es wohl auf Naumburg, Schleswig oder Zweibrücken zu.berliner78 hat geschrieben:da auch der Ort in dem sich alles abspielt recht klein und überschaubar ist.
- Tibor
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Re: Rechtsmissbrauch
Gott sei Dank hat Berlin kein OLG.
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- batman
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Re: Rechtsmissbrauch
Das merkt man.
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Re: Rechtsmissbrauch
*Hust*Tibor hat geschrieben:Gott sei Dank hat Berlin kein OLG.
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Re: Rechtsmissbrauch
Oder auch auf Brandenburg an der Havel. Oder?