Wie mit "(Examens-)Klausuren ohne echte Probleme" umgehen?

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

Moderator: Verwaltung

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Gelöschter Nutzer

Wie mit "(Examens-)Klausuren ohne echte Probleme" umgehen?

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Der Titel ist natürlich ein bisschen plakativ, deutet aber zumindest mein Dilemma an:

Zivilrecht liegt mir eigentlich ganz gut. Mir macht es Spaß, auch komplexe Sachverhalte zu erfassen und zu lösen, gerne auch mit unbekannten Problemen.

Was mir allerdings weniger liegt sind Klausuren "ohne echte Probleme", die insbesondere im Bereich Schuldrecht BT1 (Vertragsrecht) auftreten. Was ich damit meine:

-- langer Sachverhalt, viel "reguläre" Subsumtion (Mangel (+/-) oÄ.)
-- keine klassischen (oder auch abgefahrenen) "Meinungsstreits"
-- oft eher unbekannte Rechtsgebiete (Details des MietR oder so)
-- meist basierend auf einem relativ "unspektakulären" Urteil
-- wenige AGLen zu prüfen oder alternativ sehr viele Ansprüche, die alle "banal" sind

Ein Beispiel dafür wäre die Z1 Klausur im 1. StEx Bawü 2/2016: Mietrecht, Eigenbedarfskündigung. Die Klausur erforderte i.W. nur die Prüfung einer äußerst unspektakulären Stellvertretung, dann eine Abgrenzung Gewerbe/Wohnmiete, dann die Vss. der Eigenbedarfskündigung, schließlich noch ein paar simple Frist- und Formprobleme.

Mein "Problem" mit einer solchen Klausur lässt sich in etwa wie folgt aufdröseln:

1. ich habe die ganze Zeit das Gefühl zu "schwimmen", d.h. insbesondere das entscheidende Problem zu übersehen (das es in anderen Klausuren durchaus gibt) --> Unsicherheit
2. Dementsprechend schreibe ich überall viel zu viel und labere vor mich hin --> Schwerpunktsetzung!
3. schließlich fehlt mir noch die Kenntnis des entsprechenden Urteils, sodass auch hinten raus nur gelabert wird.

----

Kurz: ich weiß nicht, wie man mit so einer Situation umgehen soll. Hat irgendjemand dafür irgendwelche Tipps?

Ich würde liebend gern eine abgefahrene Hypothekenklausur, gerne auch mit ZPO, alternativ auch Erbrecht, Bereicherungsrecht oder so schreiben, aber mit einer gefühlt derartig "schwammigen" Klausur kann ich einfach nicht umgehen.

Vielen Dank!
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Justitian
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Re: Wie mit "(Examens-)Klausuren ohne echte Probleme" umgehe

Beitrag von Justitian »

Ich denke diese Differenzierung zwischen Schwerpunktklausuren und eher breit gefächerten ist ein Trugschluss. Es gibt nie das eine Problem, von dessen Lösung es abhängt ob man 15 oder 5 Punkte bekommt. Man muss überall sauber arbeiten und bei jeder Auslegungsschwierigkeit, auch wenn sie vermeintlich leicht ist oder jedenfalls nicht zu den 40 "Klassikern" des Zivilrechts gehört, gut mit Gesetz und Sachverhalt argumentieren.
Insofern muss man vielleicht bei den Klausuren, die eher in die Breite gehen, besonders sauber arbeiten, um sich abzuheben. Das gilt für die anderen Klausuren aber auch, zumal die Klassiker im Hypothekenrecht ohnehin jedem Kandidaten bekannt sein werden, der sich ernsthaft vorbereitet hat.
"[...] führt das ja nicht dazu, dass eine Feststellungsklage mit dem Inhalt "Wie wird das Wetter morgen?" zulässig wird" - Swann, 01.03.17
Peaches2
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Re: Wie mit "(Examens-)Klausuren ohne echte Probleme" umgehe

Beitrag von Peaches2 »

Mich irritieren solche Klausuren auch. Ich hatte mal eine in Sachenrecht, da hat sich die Ersitzung bei einer Person durch die gesamte Klausur gezogen und ich war mir so sicher, dass ich alles falsch gemacht hab. Keine "richtigen" Probleme. Ich wollte die nicht mal abgeben. Die war aber dann auch so gestaltet die Klausur. Da hab ich nicht wenig gestaunt :eeeek:
Gelöschter Nutzer

Re: Wie mit "(Examens-)Klausuren ohne echte Probleme" umgehe

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Justitian hat geschrieben:Ich denke diese Differenzierung zwischen Schwerpunktklausuren und eher breit gefächerten ist ein Trugschluss. Es gibt nie das eine Problem, von dessen Lösung es abhängt ob man 15 oder 5 Punkte bekommt. Man muss überall sauber arbeiten und bei jeder Auslegungsschwierigkeit, auch wenn sie vermeintlich leicht ist oder jedenfalls nicht zu den 40 "Klassikern" des Zivilrechts gehört, gut mit Gesetz und Sachverhalt argumentieren.
Insofern muss man vielleicht bei den Klausuren, die eher in die Breite gehen, besonders sauber arbeiten, um sich abzuheben. Das gilt für die anderen Klausuren aber auch, zumal die Klassiker im Hypothekenrecht ohnehin jedem Kandidaten bekannt sein werden, der sich ernsthaft vorbereitet hat.
Das "eine Problem" gibt es natürlich idR nicht, aber es ist doch ein entscheidender Unterschied, ob eine Klausur 5 schwierige Rechtsfragen (auch gerne unbekannte) zum Thema hat oder nur 0,5-1,5 Standardprobleme und der Rest "banale" Subsumtion.

Jedenfalls bei mir sehe ich da oft auch deutliche Notendifferenzen -- während ich in Klausuren mit (unbekannten!) zu diskutierenden Rechtsfragen (die dafür mglw. recht eindeutig angelegt sind) und (auch unbekannten!) Rechtsgebieten nicht selten gute Noten bekomme, bleibt es bei schwammigen, allgemein gehaltenen Klausuren ("legen Sie diesen Vertrag aus"; "prüfen Sie diese AGB") z.T. eher im Mittelfeld (~befr.).
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Re: Wie mit "(Examens-)Klausuren ohne echte Probleme" umgehe

Beitrag von Peaches2 »

Ich hoffe, ich schweife nicht vom Thema ab mit der Frage.
Irgendwie finde ich, dass es schon etwas mit dem Anliegen des Suchenden auf sich hat.

Wie geht ihr mit Euch völlig unbekannten Rechtsproblemen und Gebieten um (vorausgesetzt man erkennt, dass da ein Problem vorliegt :D )? Ich hab da meine Schwierigkeiten, weil 'erfinden' kann ich dazu schlecht was, wenn ich dazu einfach nichts weiß und nie davon gehört habe. Und die mir bekannten Probleme passen auch nicht rein. Das einzige was mir einfällt ist die Auslegung, aber damit wird wohl nicht jedes unbekannte Problem gelöst..Wie geht ihr vor?
Gelöschter Nutzer

Re: Wie mit "(Examens-)Klausuren ohne echte Probleme" umgehe

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Peaches2 hat geschrieben:Ich hoffe, ich schweife nicht vom Thema ab mit der Frage.
Irgendwie finde ich, dass es schon etwas mit dem Anliegen des Suchenden auf sich hat.

Wie geht ihr mit Euch völlig unbekannten Rechtsproblemen und Gebieten um (vorausgesetzt man erkennt, dass da ein Problem vorliegt :D )? Ich hab da meine Schwierigkeiten, weil 'erfinden' kann ich dazu schlecht was, wenn ich dazu einfach nichts weiß und nie davon gehört habe. Und die mir bekannten Probleme passen auch nicht rein. Das einzige was mir einfällt ist die Auslegung, aber damit wird wohl nicht jedes unbekannte Problem gelöst..Wie geht ihr vor?
1. Was wird im SV erwähnt? Gerade im ÖR werden die zentralen Argumente meist bereits genannt.

2. Eben die Auslegung -- es muss nicht einmal besonders "gut" sein, allein die Tatsache, dass man bestimmte Begriffe verwendet ("der Wortlaut deutet darauf hin...", "die Norm findet sich im Abschnitt über...", "Sinn und Zweck...") hilft schon enorm bei der Punktgewinnung.

3. Transfer nach Möglichkeit -- kenne ich etwas Verwandtes, kann ich Gedanken übertragen usw.

4. So dumm es klingt, immer pro und contra argumentarieren. "X ist gegeben. Fraglich könnte nur sein, ob auch [Tatbestandsmerkmal Y] erfüllt ist, obwohl (...). Dagegen spricht auf den ersten Blick, dass (...). Andererseits wäre eine derartige Auslegung durchaus vom Wortlaut gedeckt..." usw.
Sebast1an
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Re: Wie mit "(Examens-)Klausuren ohne echte Probleme" umgehe

Beitrag von Sebast1an »

Peaches2 hat geschrieben:Das einzige was mir einfällt ist die Auslegung, aber damit wird wohl nicht jedes unbekannte Problem gelöst..
Doch, neben dem Gesetz genau damit.
Ich bin auch nur ein Mensch. Genauso wie ein Weißer Hai auch nur ein Fisch ist. (Zlatan Ibrahimović)
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thh
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Re: Wie mit "(Examens-)Klausuren ohne echte Probleme" umgehe

Beitrag von thh »

Sebast1an hat geschrieben:
Peaches2 hat geschrieben:Das einzige was mir einfällt ist die Auslegung, aber damit wird wohl nicht jedes unbekannte Problem gelöst..
Doch, neben dem Gesetz genau damit.
Wie sonst sollte Rechtsanwendung auch - bspw. - damm funktionieren, wenn es schlicht noch keine Rechtsprechung und auch keine (nennenswerte) Literatur zu der Frage gibt?
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