Bringschuld oder Schickschuld

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

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Achduje
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Bringschuld oder Schickschuld

Beitrag von Achduje »

Ich habe mal eine Frage:

Herr X. hat beim Versandhändler A. ein Paar Schuhe als Geburstagsgeschenk für Herrn Y. bestellt. Der Geburtstag von Herrn Y. Ist am Folgetag der Bestellung. Herr X. hat einen zusätzlichen, kostenpflichtigen Vertrag ("Prime") mit Versandhändler A. abgeschlossen, der neben allerlei Steramdiensten auch bevorzugte Liefertermine enthält. Diese Option stand beim Kauf zur Verfügung. In der Bestätigungsmail von Versandhändler A, die Herr X nach Bezahlung per Kreditkarte erhält, steht, dass die Ware am Folgetag an seine Privatadresse (Lieferadresse) zwischen 8-21 Uhr zugestellt würde.

Am Folgetag erhält Herr X um 12.29 h eine SMS von Versndhändler A. "Die Lieferung ist abholbereit in der Filiale P des Transportunternehmens Q".

Etwas verwirrt stürzt Herr X.aus dem 2. Stock zum Briefkasten im Erdgeschoss. Dort findet er eine Abholkarte von Transportunternrhmen Q. "Haben Die nicht angetroffen". Das kann nicht sein! Herr X war den ganzen Tag über mit Lebensgefährtin zuhause, und hat gewartet. Zudem ist ein Paket von einem anderen Transportunternrhmen am gleichen Tag geliefert worden. Die Klingel funktioniert ohne Probleme. Zahlreiche Nachbarn waren auch im Haus. Der Fahrer hat sich zudem Zutritt zum Haus verschafft, denn die Briefkästen sind im Hausflur des Erdgeschosses angebracht.

Herr X fährt zur auf der Abholkarte angegebenen Filiale des Transportunternehmens. Dort ist aber das Paket noch nicht abgegeben. Im dortigen System ist das Paket anhand der Nummer nicht auffindbar.

Herr X beschwert sich bei Versandhändler A. Der schreibt zurück, dass Herr Y sein Paket in der Filiale binnen 7 Tagen abholen könne...,

Das hilft nicht: Es ist Samstag, die Filiale hat ab 13 Uhr geschlossen. Das Geburtstagsgeschenk ist nicht mehr rechtzeitig eingetroffen. Was nun?

Fragen: Besteht eine Bringschuld zum Lieferort (Privatadresse des Herrn X), oder muss Herr X in den Sauren Apfel beißen und das Paket selber abholen? (Sic: bezahltes "Upgrade" "Prime")

- Kann Herr X eine Lieferung zum garantierten (Prime) Liefertermin an den bestätigten Lieferort verlangen. Immerhin ist die Hotline des Versandhändlers A erreichbar, und Kurierdienste könnten die Ware ausliefern.(Ersatzlieferung)

- Wenn ja: Welche Schäden kann Herr X wo geltend machen?

Danke für Anworten!!!!
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Tibor
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Re: Bringschuld oder Schickschuld

Beitrag von Tibor »

Viel wichtigere Frage: Warum kann Herr X nicht die Forenregeln lesen, die er bei der Anmeldung akzeptiert hat? Da steht nämlich, dass es keine Rechtsberatung gibt und das entsprechende Postings nicht akzeptiert werden.

Geschlossen.
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
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