Hallo liebe Mitglieder,
ich bin noch relativ neu hier, also habt bitte Verständnis. In einigen Wochen stehen meine Klausuren an und ich habe einen potenziellen Klausurfall bei dem ich leider nicht weiter komme. Ich erhoffe, dass ihr mir weiter helfen könnt . Ich wäre euch sehr DANKBAR! (natürlich Lösungsskizze nur) Der Fall lautet wie folgt:
K und V schließen einen Kaufvertrag über 100 Glastische der Firma H. 50 sind bereits auf Lager und werden von V sofort übereignet. Die restlichen müssen noch bestellt werden. Beide Parteien einigen sich darauf, dass V sie bringt, sobald sie eintreffen. Nachdem die Bestellung ankommt, informiert V dem K telefonisch dies und beide vereinbaren, dass V die Tische um 18:00 Uhr vorbeibringt. K bekommt überraschend Besuch und geht auswärts essen. V ist um 18:00 Uhr, wie vereinbart, vor der Haustür. Nach einiger Wartezeit fährt V wütend zurück und verursacht fahrlässig einen Unfall, bei dem alle Tische zerstört werden. V besteht auf Zahlung des Kaufpreises. K meint, er müsse ihm neue Tische liefern, nur dann würde er zahlen.
a) Hat K Anspruch auf Lieferung von 50 Tischen?
b) Hat V einen Anspruch auf Zahlung?
Fallbeispiel - HILFE!
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Re: Fallbeispiel - HILFE!
Hier im Forum wird gern gesehen, wenn zuerst die eigenen Ideen eingebracht werden. Dort wo es hakt, wird dann gerne geholfen. Eine komplette Lösungsskizze wird dir (hier) aber niemand liefern.
Tipp vorab: Annahmeverzug.
Tipp vorab: Annahmeverzug.
Ich bin auch nur ein Mensch. Genauso wie ein Weißer Hai auch nur ein Fisch ist. (Zlatan Ibrahimović)