Zustellfrist einer einstweiligen Verfügung

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

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Suomi91
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Zustellfrist einer einstweiligen Verfügung

Beitrag von Suomi91 »

Hallo,
ich habe gelesen, dass eine einstweilige Verfügung (eV) innerhalb eines Monats nach Urteil zugestellt werden muss (nehmen wir an, es ginge eine mündliche Verhandlung voraus). Die Frage, die sich mir nun stellt ist folgende: Nehmen wir an, der Richter hätte nach der mündlichen Verhandlung im Eilverfahren zwar angekündigt, dass das Urteil zu einer eV führen wird, aber das Urteil wurde im Rahmen der Verhandlung eben noch nicht "gesprochen". Wie kann man herausfinden, wann das Urteil gefällt wurde und ab wann die Frist somit läuft? Kann sich ein Richter denn ewig Zeit lassen, das Urteil zu fällen, zumal diese ganze Sache ja eig. ein EILVERFAHREN ist?
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Muirne
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Re: Zustellfrist einer einstweiligen Verfügung

Beitrag von Muirne »

Bei der Geschäftsstelle anrufen und fragen, wann der VT ist?
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Suomi91
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Re: Zustellfrist einer einstweiligen Verfügung

Beitrag von Suomi91 »

Muirne hat geschrieben:Bei der Geschäftsstelle anrufen und fragen, wann der VT ist?
Bei welcher Geschäftsstelle und was heißt "VT"? Der Verhandlungstermin sei ja schon gewesen, nur wurde da ein Urteil nicht verkündet.
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Muirne
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Re: Zustellfrist einer einstweiligen Verfügung

Beitrag von Muirne »

Bei der Geschäftsstelle der Richterin oder des Richters, dessen Verhandlung das war. VT heißt Verkündungstermin.
»Natürlich ist das herablassend. Torquemada ist mir gegenüber herablassend, ich bin esprit gegenüber herablassend. So ist die Nahrungskette in diesem Forum nunmal.« - Swann
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thh
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Re: Zustellfrist einer einstweiligen Verfügung

Beitrag von thh »

Suomi91 hat geschrieben:Bei welcher Geschäftsstelle und was heißt "VT"?
Bei der zuständigen und "Verkündungstermin".
Suomi91 hat geschrieben:Der Verhandlungstermin sei ja schon gewesen, nur wurde da ein Urteil nicht verkündet.
Dann wurde dort Termin zur Verkündung einer Entscheidung bestimmt.
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Tibor
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Re: Zustellfrist einer einstweiligen Verfügung

Beitrag von Tibor »

Keine Rechtsberatung.

Geschlossen.
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