Hallo,
ich habe gelesen, dass eine einstweilige Verfügung (eV) innerhalb eines Monats nach Urteil zugestellt werden muss (nehmen wir an, es ginge eine mündliche Verhandlung voraus). Die Frage, die sich mir nun stellt ist folgende: Nehmen wir an, der Richter hätte nach der mündlichen Verhandlung im Eilverfahren zwar angekündigt, dass das Urteil zu einer eV führen wird, aber das Urteil wurde im Rahmen der Verhandlung eben noch nicht "gesprochen". Wie kann man herausfinden, wann das Urteil gefällt wurde und ab wann die Frist somit läuft? Kann sich ein Richter denn ewig Zeit lassen, das Urteil zu fällen, zumal diese ganze Sache ja eig. ein EILVERFAHREN ist?
Zustellfrist einer einstweiligen Verfügung
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Re: Zustellfrist einer einstweiligen Verfügung
Bei der Geschäftsstelle anrufen und fragen, wann der VT ist?
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Re: Zustellfrist einer einstweiligen Verfügung
Bei welcher Geschäftsstelle und was heißt "VT"? Der Verhandlungstermin sei ja schon gewesen, nur wurde da ein Urteil nicht verkündet.Muirne hat geschrieben:Bei der Geschäftsstelle anrufen und fragen, wann der VT ist?
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Re: Zustellfrist einer einstweiligen Verfügung
Bei der Geschäftsstelle der Richterin oder des Richters, dessen Verhandlung das war. VT heißt Verkündungstermin.
»Natürlich ist das herablassend. Torquemada ist mir gegenüber herablassend, ich bin esprit gegenüber herablassend. So ist die Nahrungskette in diesem Forum nunmal.« - Swann
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Re: Zustellfrist einer einstweiligen Verfügung
Bei der zuständigen und "Verkündungstermin".Suomi91 hat geschrieben:Bei welcher Geschäftsstelle und was heißt "VT"?
Dann wurde dort Termin zur Verkündung einer Entscheidung bestimmt.Suomi91 hat geschrieben:Der Verhandlungstermin sei ja schon gewesen, nur wurde da ein Urteil nicht verkündet.
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Re: Zustellfrist einer einstweiligen Verfügung
Keine Rechtsberatung.
Geschlossen.
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