Verhältnis § 823 I zu § 823 II BGB

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

Moderator: Verwaltung

Antworten
Jurakel83
Häufiger hier
Häufiger hier
Beiträge: 70
Registriert: Donnerstag 5. Dezember 2013, 21:53

Verhältnis § 823 I zu § 823 II BGB

Beitrag von Jurakel83 »

Wenn ich § 823 I bejahe, kann ich dann auch noch den II bejahen oder schließen die sich aus?

§ 823 II alleine zu bejahen und § 823 I zu verneinen, geht ja nicht?!

Freue mich über Erleuchtung. Guten Morgen! ;)
Honigkuchenpferd
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 4770
Registriert: Freitag 9. August 2013, 12:32
Ausbildungslevel: Au-was?

Re: Verhältnis § 823 I zu § 823 II BGB

Beitrag von Honigkuchenpferd »

Doch, beides ist möglich. Es kann durchaus vorkommen, dass nur § 823 II BGB i.V.m. einem entsprechenden Schutzgesetz zu bejahen ist.

§ 823 I BGB ist nur in Teilbereichen gegenüber § 823 II BGB subsidiär, wenn es um (manche) "sonstigen Rechte" wie das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb geht.
"Honey, I forgot to duck."
Jurakel83
Häufiger hier
Häufiger hier
Beiträge: 70
Registriert: Donnerstag 5. Dezember 2013, 21:53

Re: Verhältnis § 823 I zu § 823 II BGB

Beitrag von Jurakel83 »

Honigkuchenpferd hat geschrieben:Doch, beides ist möglich. Es kann durchaus vorkommen, dass nur § 823 II BGB i.V.m. einem entsprechenden Schutzgesetz zu bejahen ist.

§ 823 I BGB ist nur in Teilbereichen gegenüber § 823 II BGB subsidiär, wenn es um (manche) "sonstige Rechte" wie das Recht am eingerichtete und ausgeübten Gewerbebetrieb geht.
Ok also können bei den herkömmlich im Gesetz genannte Rechten 823 I und II nebeneinander bestehen?

823 II kann auch alleine bestehen wenn 823 I abgelehnt wird?

und 823 II ist subsidiär beim APR und dem Gewerbebetireb?

Wenn das so richtg ist, hab ich es kapiert O:)
Honigkuchenpferd
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 4770
Registriert: Freitag 9. August 2013, 12:32
Ausbildungslevel: Au-was?

Re: Verhältnis § 823 I zu § 823 II BGB

Beitrag von Honigkuchenpferd »

Jurakel83 hat geschrieben:Ok also können bei den herkömmlich im Gesetz genannte Rechten 823 I und II nebeneinander bestehen?
Ja.
823 II kann auch alleine bestehen wenn 823 I abgelehnt wird?
Ja.
und 823 II ist subsidiär beim APR und dem Gewerbebetireb?
Nein.

Beim eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb ist § 823 I BGB grds. subsidiär, sofern eben § 823 II BGB i.V.m. einem Schutzgesetz durchgreift, beim APR gilt das im Grundsatz dagegen nicht (Details würden zu weit führen).
"Honey, I forgot to duck."
Antworten