Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe eine Frage bezüglich eines Erbfalles.
Im letzten Jahr verstarb meine Großmutter die mit Ihrem Lebensgefährten in ihrem Eigenheim wohnte. Sie übertrug ihrem Lebensgefährten eine Nutznießerschaft auf Lebenszeit.
Im Testament ernannte Sie ihre beiden Söhne zu jeweilig 1/4 als Erben und uns 4 Enkel (deren Mutter und Vater bereits verstorben sind) jeweils zu 1/8.
Nun bekam ich einen Brief des Anwalts von einem der beiden Söhne der das Erbe ausschlug mit Aufforderung seinen Pflichtteil auszuzahlen in Höhe eines achtels.
Die Berechnung wurde wie folgt begründet:
Wert der Immobilie: 149.000,- davon Wertig 74.500,-
Einrichtung 2370,-
Bargeld nach Abzug Beerdigung 8300,-
Abzüglich Darlehen Lebensgefährte -15.000,-
Gesamt: 70.170,-
Berechnung Pflichtteil 8.771,25 Euro.
Meine Frage bezieht sich nun auf folgende Themen:
1. Muss ich den Pflichtteil entrichten obwohl wir die Immobilie noch nicht nutzen dürfen anhand der Nutznießerschaft?
2. Wenn der Pflichtteil rechtens ist muss ich diesen alleinig tragen oder die restlichen Erben zu je einem Teil?
3. Welche Möglichkeiten habe ich dem entgegenzuwirken?
Vielen Dank und Mit freundlichen Grüßen
Dominik Platsch
Pflichtteil trotz Ablehnung des Erbes
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Re: Pflichtteil trotz Ablehnung des Erbes
Zahlen oder einen Rechtsanwalt fragen. Nicht das Forum. Hier gibt es keine Rechtsberatung.North29 hat geschrieben:3. Welche Möglichkeiten habe ich dem entgegenzuwirken?
Geschlossen.
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."