Pflichtteil trotz Ablehnung des Erbes

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

Moderator: Verwaltung

Gesperrt
North29
Newbie
Newbie
Beiträge: 1
Registriert: Mittwoch 18. Januar 2017, 15:21
Ausbildungslevel: Interessierter Laie

Pflichtteil trotz Ablehnung des Erbes

Beitrag von North29 »

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe eine Frage bezüglich eines Erbfalles.
Im letzten Jahr verstarb meine Großmutter die mit Ihrem Lebensgefährten in ihrem Eigenheim wohnte. Sie übertrug ihrem Lebensgefährten eine Nutznießerschaft auf Lebenszeit.
Im Testament ernannte Sie ihre beiden Söhne zu jeweilig 1/4 als Erben und uns 4 Enkel (deren Mutter und Vater bereits verstorben sind) jeweils zu 1/8.

Nun bekam ich einen Brief des Anwalts von einem der beiden Söhne der das Erbe ausschlug mit Aufforderung seinen Pflichtteil auszuzahlen in Höhe eines achtels.

Die Berechnung wurde wie folgt begründet:
Wert der Immobilie: 149.000,- davon Wertig 74.500,-
Einrichtung 2370,-
Bargeld nach Abzug Beerdigung 8300,-
Abzüglich Darlehen Lebensgefährte -15.000,-
Gesamt: 70.170,-
Berechnung Pflichtteil 8.771,25 Euro.

Meine Frage bezieht sich nun auf folgende Themen:
1. Muss ich den Pflichtteil entrichten obwohl wir die Immobilie noch nicht nutzen dürfen anhand der Nutznießerschaft?
2. Wenn der Pflichtteil rechtens ist muss ich diesen alleinig tragen oder die restlichen Erben zu je einem Teil?
3. Welche Möglichkeiten habe ich dem entgegenzuwirken?

Vielen Dank und Mit freundlichen Grüßen

Dominik Platsch
Benutzeravatar
Tibor
Fossil
Fossil
Beiträge: 16441
Registriert: Mittwoch 9. Januar 2013, 23:09
Ausbildungslevel: Ass. iur.

Re: Pflichtteil trotz Ablehnung des Erbes

Beitrag von Tibor »

North29 hat geschrieben:3. Welche Möglichkeiten habe ich dem entgegenzuwirken?
Zahlen oder einen Rechtsanwalt fragen. Nicht das Forum. Hier gibt es keine Rechtsberatung.

Geschlossen.
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
Gesperrt