Einklagbarkeit sexueller Dienstleistungen
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Einklagbarkeit sexueller Dienstleistungen
...hier mal eine Außenseiterfrage zum Thema der Einklagbarkeit der Dienstleistung einer Sexarbeiterin nach der Geldübergabe durch einen Gast, wenn die (bekannte) Sexarbeiterin (mit dem Geld) über einen coolen Vorwand noch mal kurz zum Auto muss, damit wegfährt statt wiederzukommen und die bezahlte Dienstleistung zu erbringen und auf E-Mails schweigt... (Arschkarte wegen bestrafter Blödheit oder Betrug? )
- Tibor
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Re: Einklagbarkeit sexueller Dienstleistungen
Das würde mich zwar noch genauer interessieren; hier gibt es aber keine Rechtsberatung.joocer hat geschrieben:über einen coolen Vorwand
Geschlossen.
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."