Rechtliche Einordnung der Amazon-Preisgarantie

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

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Honigkuchenpferd
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Re: Rechtliche Einordnung der Amazon-Preisgarantie

Beitrag von Honigkuchenpferd »

Ja, vgl. den Wortlaut vn § 6 II 2 Rom-I-VO.

Entsprechend dürfte der Anwendungsbereich mit Blick auf das luxemburgische Recht nicht übermäßig groß sein.

Dennoch erscheint mir die Rechtsprechung des EuGH ziemlich weitgehend.
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Tobias__21
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Re: Rechtliche Einordnung der Amazon-Preisgarantie

Beitrag von Tobias__21 »

Das hat mit der Ausgangsfrage nichts zu tun. Die Anwendbarkeit deutschen Rechts ist von den Bearbeitern zu unterstellen :)
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immer locker bleiben
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Re: Rechtliche Einordnung der Amazon-Preisgarantie

Beitrag von immer locker bleiben »

OJ1988 hat geschrieben:
immer locker bleiben hat geschrieben:Für das anwendbare (Verbraucherschutz-)Recht gilt nach Art. 6 Abs. 2 Rom-I-VO das Günstigkeitsprinzip, grundsätzlich ist die Rechtswahl aber zulässig.
Also führt die Rechtsfolge von Art. 6 Abs. 2 Rom-I-VO dazu, dass grundsätzlich die gewählte Rechtsordnung angewendet wird und nur von Fall zu Fall geschaut wird, ob die Rechtsordnung, die nach Art. 6 Abs. 1 Rom-I-VO greifen würde, eine günstigere Regelung vorhält?
Ja. Das war schon zu Zeiten von Art. 29 EGBGB so.
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