Ja, vgl. den Wortlaut vn § 6 II 2 Rom-I-VO.
Entsprechend dürfte der Anwendungsbereich mit Blick auf das luxemburgische Recht nicht übermäßig groß sein.
Dennoch erscheint mir die Rechtsprechung des EuGH ziemlich weitgehend.
Rechtliche Einordnung der Amazon-Preisgarantie
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Re: Rechtliche Einordnung der Amazon-Preisgarantie
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Re: Rechtliche Einordnung der Amazon-Preisgarantie
Das hat mit der Ausgangsfrage nichts zu tun. Die Anwendbarkeit deutschen Rechts ist von den Bearbeitern zu unterstellen
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Re: Rechtliche Einordnung der Amazon-Preisgarantie
Ja. Das war schon zu Zeiten von Art. 29 EGBGB so.OJ1988 hat geschrieben:Also führt die Rechtsfolge von Art. 6 Abs. 2 Rom-I-VO dazu, dass grundsätzlich die gewählte Rechtsordnung angewendet wird und nur von Fall zu Fall geschaut wird, ob die Rechtsordnung, die nach Art. 6 Abs. 1 Rom-I-VO greifen würde, eine günstigere Regelung vorhält?immer locker bleiben hat geschrieben:Für das anwendbare (Verbraucherschutz-)Recht gilt nach Art. 6 Abs. 2 Rom-I-VO das Günstigkeitsprinzip, grundsätzlich ist die Rechtswahl aber zulässig.