Zeugenvernehmung/ Wahrheitsfindung

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

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glossar
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Zeugenvernehmung/ Wahrheitsfindung

Beitrag von glossar »

Durch einen unbeteiligten Dritten wird Beweis für die Richtigkeit eines Ereignisses angetreten. Dieser Zeuge wird dann vom Gericht gehört und bestätigt das Ereignis. Damit wurde der gegnerische, schriftliche Vortrag widerlegt. Auf Antrag des Gegners wird daraufhin sowohl der Prozessgegner als auch dessen Anwalt als Zeugen vernommen. Bei deren Vernehmung haben weder Anwalt als Zeuge noch Gegner als Zeuge den Sitzungssaal verlassen. Beide sind auf ihren Stühlen sitzen geblieben. Da sie im Sitzungssaal geblieben sind, wie sind deren Aussagen daher zu werten? Werden Zeugen nicht getrennt voneinander vernommen? Haben diese Aussagen überhaupt noch einen Wert? Kann das Foreum informieren? :alright
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Ara
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Re: Zeugenvernehmung/ Wahrheitsfindung

Beitrag von Ara »

Wie sicher bist du dir denn, dass der Prozessgegner als Zeuge vernommen wurde?
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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immer locker bleiben
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Re: Zeugenvernehmung/ Wahrheitsfindung

Beitrag von immer locker bleiben »

Es gibt keine zwingende Regel, wonach spätere Zeugen der Verhandlung nicht beiwohnen dürfen.
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