Ist § 439 II BGB eine eigenständige Anspruchsgrundlage?

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

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Logisch_Win7
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Ist § 439 II BGB eine eigenständige Anspruchsgrundlage?

Beitrag von Logisch_Win7 »

Hallo,

im Rep wurden wir darauf hingewiesen, dass es ein "wichtiges" Problem im Kaufrecht sei, ob § 439 II BGB eine eigenständige Anspruchsgrundlage oder eine Kostenzuweisungsnorm ist. Ich habe bei meiner Beck-Online-Recherche genau einen Aufsatz gefunden, der sich überhaupt mit dem Thema beschäftigt, ansonsten wird in den Kommentaren immer nur darauf verwiesen, dass der BGH § 439 II als eigene Anspruchsgrundlage sieht und in der AcP der eben genannten Aufsatz mit a. A. steht.

Deshalb meine Frage: Ist diese Unterscheidung (Anspruchsgrundlage / Kostenzuweisungsnorm) wirklich so wichtig? Kann ich nicht einfach auf § 439 II als Anspruchsgrundlage abstellen, da es sowieso egal ist, ob es jetzt eine Kostenzuweisungsnorm ist oder eine eigenständige Anspruchsgrundlage?
Honigkuchenpferd
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Re: Ist § 439 II BGB eine eigenständige Anspruchsgrundlage?

Beitrag von Honigkuchenpferd »

Nein, das kannst du nicht. In einigen Fällen (Transportkosten, die der Käufer getragen hat etc.) bestünde sonst nämlich unter Umständen gar kein Anspruch; die §§ 280 ff. BGB helfen nicht immer weiter.

§ 439 II BGB wurde in der Vergangenheit überwiegend nicht als Anspruchsgrundlage angesehen. Erst in den letzten Jahren hat sich das geändert. Siehe:

http://lorenz.userweb.mwn.de/urteile/viiizr275_13.htm
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Logisch_Win7
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Re: Ist § 439 II BGB eine eigenständige Anspruchsgrundlage?

Beitrag von Logisch_Win7 »

Alles klar, dankeschön für die schnelle Antwort.
Logisch_Win7
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Re: Ist § 439 II BGB eine eigenständige Anspruchsgrundlage?

Beitrag von Logisch_Win7 »

Nach nochmaliger Lektüre der Fundstellen bin ich nun ein bisschen verwirrt. Nach welcher Anspruchsgrundlage würde der Käufer nach a. A. denn die Kosten für die Nacherfüllung ersetzt bekommen, wenn § 439 II BGB lediglich eine Kostenzuweisungsnorm ist?
Honigkuchenpferd
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Re: Ist § 439 II BGB eine eigenständige Anspruchsgrundlage?

Beitrag von Honigkuchenpferd »

Sofern Vertretenmüssen gegeben ist, wäre in der Regel für die Nacherfüllung als solche ein Schadensersatz statt der Leistung nach §§ 437 Nr. 3, 280 I, III, 281 oder 283 BGB zu prüfen. Aber das kommt ganz auf den konkreten Fall an.
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Logisch_Win7
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Re: Ist § 439 II BGB eine eigenständige Anspruchsgrundlage?

Beitrag von Logisch_Win7 »

Okay, das macht Sinn. Aber wofür braucht man § 439 II nach a. A. dann als Kostenzuweisungsnorm? Dafür müssten die genannten Schadensersatz-Anspruchsgrundlagen ja auch alleine ausreichen, oder? Wäre § 439 II nach a. A. dann nur deklaratorischer Natur?
Honigkuchenpferd
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Re: Ist § 439 II BGB eine eigenständige Anspruchsgrundlage?

Beitrag von Honigkuchenpferd »

Im Grunde ja.
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