Würdet Ihr bei den Weiterfresserschäden der Literatur folgen und einen Schaden bejahen (sofern keine Stoffgleichheit vorliegt)?!
Es gibt ja Meinungen die sagen, dass nach der Schuldrechtsreform Weiterfresserschäden nicht mehr über den § 823 BGB bereinigt werden können.
Reicht es, wenn man auf die Stoffgleichheit anspielt und daraufhin den WFS bejaht?! So würde ich es machen, kurz und knapp.
Weiterfesserschäden aus Deliktsrecht
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Re: Weiterfesserschäden aus Deliktsrecht
Ich versteh Deine Frage nicht so richtig. Wenn die Klausur dieses Problem aufwirft, musst Du es natürlich auch dementsprechend aufbereiten. Und es wird wohl kaum ausreichen dem Korrektor das Wort Stoffgleichheit hinzuwerfen
Having cats in the house is like living with art that sometimes throws up on the carpet