unternehmerregress teil 2

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

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Fridolin
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unternehmerregress teil 2

Beitrag von Fridolin »

Hallo leute hier meine zweite Frage zum unternehmerregress.

und zwar die Mangelvermutung nach §§ 476, 478 III BGB. Und zwar gilt auch im verhältnis Unternehmer - Lieferant die Mangelvermutung der 6 Monate ab dem Zeitpunkt des Gefahrübergangs auf den Verbraucher. bis hierhin klar.

Standardfall: veraucher x kauft bei unternehmer Y eine neue sache, welche 2 monate nach übergabe einen mangel aufweist. x macht nachlieferung gem §§ 437, 439, 476 geltend.

y muss nachliefern, der mangel wird gem 476 vermutet. Der Mangel wird aber auch im Unternehmeregress ggü dem Lieferanten vermutet §§ 478 III, 476 BGB... bis dahin kein problem.

Wie ist der Fall zu beurteilen, wo der Mangel nach gefahrübergang auf den unternehmer aber vor gefahrübergang auf den Verbraucher eintritt, quasi: lieferant liefert an unternehmer eine mangelfreie sache, während der Zeit im Verkaufsgeschäft des unternehmers wird jene sache mangelhaft, nun kauft der verbraucher die sache und macht nach übergabe anschließend nachlieferung geltend.

wenn jetzt der unternehmer ggü dem lieferanten regress nehmen will (etwa rücktritt) liegt ja kein mangel bei gefahrübergang auf den unternehmer vor...ausserdem passt ja auch nicht die mangelvermutung nach 478 III 476 (zumindest vom wortlaut her) da sich der mangel ja nicht nach 6 monaten nach übergabe auf den verbraucher gezeigt hat. das wäre doch irgendwie unbillig, dem unternehmer dann alle seine rechte aus 437 ggü dem Lieferanten zu zu nehmen. Hat er in diesem fall dennoch seine rechte aus 437 oder nicht ?

danke
Fridolin
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Re: unternehmerregress teil 2

Beitrag von Fridolin »

Auch hier keiner eine Idee?
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