Rechtliches Gehör

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

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Jura_Prüfling
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Rechtliches Gehör

Beitrag von Jura_Prüfling »

Guten Abend liebe Juristen,

wir nehmen an, einer Klägerin wurde verwehrt, auf die Klageerwiderung reagieren zu dürfen, wodurch neben Art. 103 Abs. 1 GG auch § 132 ZPO verletzt sein soll. Vorgetragen wird von dieser Klägerin dann aber nicht, dass sie überhaupt noch etwas vorgetragen hätte.... kann das rechtliche Gehör dennoch verletzt sein?

Ich kann es noch nicht gesetzlich festmachen, aber mein Gefühl sagt "nein!".
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batman
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Re: Rechtliches Gehör

Beitrag von batman »

In welcher Verfahrenssituation stellen wir uns denn diese Frage?
Jura_Prüfling
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Re: Rechtliches Gehör

Beitrag von Jura_Prüfling »

In der zweiten Instanz.
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batman
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Re: Rechtliches Gehör

Beitrag von batman »

Im Zivilprozess hat ein Rechtsmittel nur dann Erfolg, wenn die angefochtene Entscheidung auf dem behaupteten Rechtsfehler beruht (hier: § 513 I ZPO).
Jura_Prüfling
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Re: Rechtliches Gehör

Beitrag von Jura_Prüfling »

Ach Gott! Manchmal steht man aber auf dem Schlauch!

Ich bedanke mich! ](*,)
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