Kleine Frage(n) zum Leasing in der Praxis
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Kleine Frage(n) zum Leasing in der Praxis
Gehe ich recht in der Annahme, dass in Leasingverträgen (KfZ) auch Regelungen bzgl. der Nutzung des Leasingguts vorhanden sind? Also bspw. wer das KfZ wie nutzen darf? Es dürfte doch wohl kaum zulässig sein, dass der LN das Leasinggut dauerhaft einem Dritten zur freien Verfügung überlässt? Wäre eine Besitzübertragung im Rahmen eins KV über das Leasinggut zwischen LN und einem Dritten nicht sogar strafrechtlich eine Unterschlagung?
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