Abgrenzung von Bote und Stellvertreter

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

Moderator: Verwaltung

Antworten
LadyTania
Noch selten hier
Noch selten hier
Beiträge: 39
Registriert: Donnerstag 4. Februar 2016, 14:18

Abgrenzung von Bote und Stellvertreter

Beitrag von LadyTania »

Hallo,

ich habe eine Frage bzgl. Abgrenzung von Stellvertreter und Bote. Es ist mir schon unangenehm zu fragen, aber ich bin mir einfach zu unsicher :(
Folgendes:

V ruft bei der Partnervermittlungsagentur A an und spricht mit der Geschäftsführung K.
Diese schickt die Mitarbeiterin M zu ihm Nachhause, um alles zu besprechen. M informiert den V, erstellt mit
ihm ein Profil und legt ihm den Vertrag vor.
Auf dem Vertrag hat K bereits vorunterschrieben und es liegt ein Blatt dabei mit diesem Inhalt: "A habe ich am 05.04.2014 zum Abschluss
eines Partnervermittlungsvertrages zu mir bestellt." Beides unterschreibt der V.

Zunächst dachte ich, dass eine Stellvertretung vorliegt. Schließlich geht M als Mitarbeiterin zu dem V. Allerdings legt sie ihm ja nur den
vorunterzeichneten Vertrag vor. Sie gibt damit ja eigentlich keine eigene Willenserklärung ab, sondern agiert vielmehr als Botin.

Kann man das so sehen? Es ist sehr wichtig für den weiteren Verlauf, weil bei der Stellvertretung ein "außerhalb der Geschäftsräume geschlossener Vertrag" vorliegen würde,
während bei der Botenschaft vielmehr ein Fernabsatzvertrag vorliegen würde (wegen der fehlenden körperlichen Anwesenheit des Unternehmers).
Benutzeravatar
immer locker bleiben
Fossil
Fossil
Beiträge: 10448
Registriert: Mittwoch 28. November 2007, 18:06
Ausbildungslevel: RA

Re: Abgrenzung von Bote und Stellvertreter

Beitrag von immer locker bleiben »

LadyTania hat geschrieben:Hallo,

ich habe eine Frage bzgl. Abgrenzung von Stellvertreter und Bote. Es ist mir schon unangenehm zu fragen, aber ich bin mir einfach zu unsicher :(
Folgendes:

V ruft bei der Partnervermittlungsagentur A an und spricht mit der Geschäftsführung K.
Diese schickt die Mitarbeiterin M zu ihm Nachhause, um alles zu besprechen. M informiert den V, erstellt mit
ihm ein Profil und legt ihm den Vertrag vor.
Auf dem Vertrag hat K bereits vorunterschrieben und es liegt ein Blatt dabei mit diesem Inhalt: "A habe ich am 05.04.2014 zum Abschluss
eines Partnervermittlungsvertrages zu mir bestellt." Beides unterschreibt der V.

Zunächst dachte ich, dass eine Stellvertretung vorliegt. Schließlich geht M als Mitarbeiterin zu dem V. Allerdings legt sie ihm ja nur den
vorunterzeichneten Vertrag vor. Sie gibt damit ja eigentlich keine eigene Willenserklärung ab, sondern agiert vielmehr als Botin.

Kann man das so sehen? Es ist sehr wichtig für den weiteren Verlauf, weil bei der Stellvertretung ein "außerhalb der Geschäftsräume geschlossener Vertrag" vorliegen würde,
während bei der Botenschaft vielmehr ein Fernabsatzvertrag vorliegen würde (wegen der fehlenden körperlichen Anwesenheit des Unternehmers).
Ich meine, dass es so oder so ein außerhalb eines Geschäftsraumes geschlossener Vertrag ist. Der Vertragsschluss findet doch bei ihm zu Hause statt. Fernabsatz scheint mir hier eher fernzulegen, weil die Botin, die ggf. auch Auskunft gibt ("um alles zu besprechen"), wohl kein Fernkommunikationsmittel sein dürfte.
You might remember me from such posts as this.
Bild
LadyTania
Noch selten hier
Noch selten hier
Beiträge: 39
Registriert: Donnerstag 4. Februar 2016, 14:18

Re: Abgrenzung von Bote und Stellvertreter

Beitrag von LadyTania »

Leider ist für den "außerhalb eines Geschäftsraumes geschlossenen Vertrag" die körperliche Anwesenheit von Unternehmer und Verbraucher nötig.
Jetzt frage ich mich, wie ich das machen soll. Der Vertrag wurde ja zwischen V und der GmbH A geschlossen. Das die GmbH nicht körperlich anwesend sein
kann, ist klar - Ich weiß aber nicht wie ich es lösen soll.
Eine Stellvertretung anzunehmen wäre denkbar, aber m.E. verfehlt, weil M gar keine eigene Willenserklärung abgibt. Würde ich sie als Botin sehen, mangelt
es an der körperlichen Anwesenheit. Ich weiß ehrlich gesagt nicht, wie man Mitarbeiter einer GmbH behandelt oder ob ich es einfach "frei Schnauze" lösen soll und etwas
derartiges hinschreiben:

"Der Vertragsschluss müsste mit einem Unternehmer i.S.d. § 14 BGB erfolgt sein. [...] Der Vertrag wurde mit der K geschlossen. Diese ist die Geschäftsführerin der A-GmbH.
Da die A-Gmbh als juristische Person nur durch ihre Organwalter handeln kann, ist durch den Vertragsabschluss mit K ein Vertrag zwischen der A-GmbH und V entstanden.
Die A-GmbH stellt ein Unternehmen i.S.d. § 14 BGB dar."

Und später dann:

"Für den außerhalb eines Geschäftsraumes geschlossenen Vertrag müssen Unternehmer und Verbraucher körperlich anwesend sein. Als Unternehmer war hier weder K (noch A-GmbH, da juristische
Person) körperlich anwesend. Anwesend war nur die M. Da M die Mitarbeiterin der A-GmbH ist, kann ihre Handeln der GmbH zugerechnet werden und diese kann so als "körperlich anwesend" betrachtet werden."
Honigkuchenpferd
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 4770
Registriert: Freitag 9. August 2013, 12:32
Ausbildungslevel: Au-was?

Re: Abgrenzung von Bote und Stellvertreter

Beitrag von Honigkuchenpferd »

Wir lesen § 312b I 2 BGB. Die Mitarbeiterin der A wird man wohl - ungeachtet der Frage, ob sie Vertretungsmacht hat oder nicht - darunter fassen können. Jedenfalls erscheint es vom Schutzzweck her wenig sinnvoll, dieser Frage entscheidendes Gewicht beizumessen. Sie soll ihm hier ja auch gerade das Angebot erläutern und nahebringen (vgl. dazu auch BGH, Urteil vom 21.10.2004 - III ZR 380/03).
"Honey, I forgot to duck."
Benutzeravatar
Tibor
Fossil
Fossil
Beiträge: 16446
Registriert: Mittwoch 9. Januar 2013, 23:09
Ausbildungslevel: Ass. iur.

Re: Abgrenzung von Bote und Stellvertreter

Beitrag von Tibor »

Fall 29?

http://unirep.rewi.hu-berlin.de/doc/zr/2014/0902/Sachverhalte_23-48_SchuldR_AT.pdf (Verwaister Link automatisch entfernt)
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
LadyTania
Noch selten hier
Noch selten hier
Beiträge: 39
Registriert: Donnerstag 4. Februar 2016, 14:18

Re: Abgrenzung von Bote und Stellvertreter

Beitrag von LadyTania »

Honigkuchenpferd hat geschrieben:Wir lesen § 312b I 2 BGB. Die Mitarbeiterin der A wird man wohl - ungeachtet der Frage, ob sie Vertretungsmacht hat oder nicht - darunter fassen können. Jedenfalls erscheint es vom Schutzzweck her wenig sinnvoll, dieser Frage entscheidendes Gewicht beizumessen. Sie soll ihm hier ja auch gerade das Angebot erläutern und nahebringen (vgl. dazu auch BGH, Urteil vom 21.10.2004 - III ZR 380/03).
Oh, man - tausend Dank! Ich stand ja sowas von auf dem Schlauch ::roll: Selbst grade noch, weil ich ständig in Nr. 2 statt in Satz 2 geschaut habe.
Das löst mein Problem - Da hätte ich mir viele Stunden verzweifelten Suchens sparen können, wenn ich den Paragraphen nur einmal gründlich gelesen hätte und den Satz 2 entdeckt hätte ](*,)
Antworten