Hallo,
ich habe hier eine grundsätzliche Frage, ob ein Telekommunikationsunternehmen Gebühren auch nach einer Kündigung verlangen kann.
Angenommen ein DSL/Telefonvertrag wurde zum 31.12. gekündigt und eine Rufnummernmitnahme beantragt. Da diese nicht zeitnah, sondern erst nach einigen Wochen durchgeführt werden würde, würde hier also ein Zeitraum anfallen, in welcher man nicht unter der ursprünglichen Rufnummer erreichbar wäre.
Wäre es dem Telekommunikationsunternehmen erlaubt Gebühren zwischen dem Kündigungstermin und dem Umzug der Rufnummer zu berechnen?
Vielen Dank
Tobias
Telekommunikationsvertrag gekündigt - Trotzdem Gebühren
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Re: Telekommunikationsvertrag gekündigt - Trotzdem Gebühren
Keine Rechtsberatung.
Geschlossen.
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