Guten Abend zusammen Leute,
ich habe keinen vergleichbaren Fall gefunden, ich bitte zu entschuldigen falls dem doch so sein sollte. Ich hoffe, ihr könnt mir etwas weiterhelfen. Bin immer noch eine juristische Laie
Der Fall wäre vereinfacht in etwa so: A beauftragt B (also als Boten) damit C auszurichten, er wolle Ware X zum Preis Y kaufen. B geht zu C. Dort verhandelt er mit diesem, ausgehandelt wird ein Preis der günstiger als X ist. B berichtet A, dieser bedankt sich und gibt ihm etwas Geld als Anerkennung.
Meine Fragen wären jetzt folgende:
Problematisiere ich, dass B wie ein Stellvertreter bereits im Punkt ,,eigene Willenserklärung" bzw. schneide ich es dort an und gehe dann intensiv ,,innerhalb der Vertretungsmacht" darauf ein?
Der geschlossene Kaufvertrag wäre dann schwebend unwirksam. Dieser müsste und wird auch vom Vertreter nachträglich genehmigt. Ich weiß nicht genau wie ich die folgende Genehmigung strukturell unterbringen soll. Fällt die nachträgliche Genehmigung auch unter einen Punkt wie die Erteilung der Vollmacht?
Handelt es sich hierbei um einen Zugang zwischen Ab- oder Anwesenden? Im Prinzip bedient sich A ja eines Boten der mit C mündlich Kontakt hat. Deswegen tippe ich mal auf anwesend, oder?
Gutachtenstil Abgrenzung Bote/Stellvertreter - Zugang
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Komisch, dass sich hier die Botenfälle häufen. Und ist das Studentlein noch so klein, so kann es doch schon Hausarbeitenschnorrer sein, oder?
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Re: Gutachtenstil Abgrenzung Bote/Stellvertreter - Zugang
Die gute alte Hausarbeitenzeit ist endlich wieder da
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Re: Gutachtenstil Abgrenzung Bote/Stellvertreter - Zugang
Ich habe hier bewusst den Sachverhalt und die Fragen ganz allgemein gestellt, damit andere Leser ebenso einen gewissen Mehrwert daraus ziehen können
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Re: Gutachtenstil Abgrenzung Bote/Stellvertreter - Zugang
Hausarbeit bleibt nunmal Hausarbeit. Und das ist eine Hausarbeit, weil der Bote, der sich hier als Vertreter geriert, zum Vorteil seines Auftraggebers handelt, man ihm also nicht so wirklich böse sein kann In der Regel ist gerade andersherum.
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Re: Gutachtenstil Abgrenzung Bote/Stellvertreter - Zugang
Geschlossen.
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