Hallo,
ich habe eine Frage zum Thema § 91a-Beschluss nach übereinstimmender vollständiger Erledigungserklärungen. Stehe gerade wohl auf dem Schlauch
Welcher ist der maßgebliche Zeitpunkt für die Beurteilung der Erfolgsaussichten der Klage? Der Zeitpunkt des erledigendes Ereignisses oder der der Erledigungserklärungen? Ich dachte immer, das wäre der Zeitpunkt der zweiten (ggf. fingierten) Erledigungserklärung.
Jetzt bin ich aber hierrauf gestoßen:
"Denn § 91a ZPO verlangt eine Entscheidung über die Kostenverteilung nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung der materiellen Rechtslage zum Zeitpunkt des erledigenden Ereignisses." BGH, Beschluss vom 24. Februar 2011 – VII ZB 108/08 – juris Rn.10
Hintergrund ist ein Fall, in dem eine Antragsänderung nach Eintritt des erledigenden Ereignisses und vor Abgabe der Erledigungserklärungen erfolgt. Erst durch diese Antragsänderung wird die Klage zulässig/begründet.
91a ZPO: Erledigendes Ereignis oder Erledigungserklärung
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- batman
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Re: 91a ZPO: Erledigendes Ereignis oder Erledigungserklärung
Wird denn bei § 91a ZPO der Eintritt eines erledigenden Ereignisse überhaupt geprüft?
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Re: 91a ZPO: Erledigendes Ereignis oder Erledigungserklärung
Bei der übereinstimmenden Erledigungserklärung ist es unerheblich, wann das erledigende Ereignis eingetreten ist bzw. ob überhaupt ein erledigendes Ereignis tatsächlich eingetreten ist (aufgrund der Dispositionsmaxime der Parteien). Daher prüft das Gericht auch nicht, ob ein erledigendes Ereignis tatsächlich eingetreten ist. Die Ausführung des BGH ist dahingehend zu verstehen, dass das Gericht die Kostenverteilung unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes ("zum Zeitpunkt des erledigenden Ereignisses") vorzunehmen hat, so wie es auch in § 91a I 1 ZPO steht.
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Re: 91a ZPO: Erledigendes Ereignis oder Erledigungserklärung
Vielen Dank euch, jetzt machts wieder Sinn!
Mit "Zeitpunkt des erledigenden Ereignisses" ist der Zeitpunkt des Vorliegens der übereinstimmenden Erledigungserklärungen gemeint
Mit "Zeitpunkt des erledigenden Ereignisses" ist der Zeitpunkt des Vorliegens der übereinstimmenden Erledigungserklärungen gemeint