Hallo,
ich habe eine Frage bezüglich des Anspruchs auf Schadensersatz.
Wenn man keinen Anspruch auf Schadensersatz aus § 283 BGB hat, kann man dann trotzdem noch einen Anspruch auf Schadensersatz aus § 122 BGB haben?
Oder schließt das eine das andere automatisch aus?
Schadensersatz
Moderator: Verwaltung
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Re: Schadensersatz
Das sind ganz unterschiedliche Anspruchsgrundlagen.
Ein Anspruch aus §§ 280 I, III, 283 BGB kann bei einem Vertrag nur gegeben sein, wenn dieser (noch) nicht wirksam angefochten worden ist. Dagegen ist ein Anspruch aus § 122 BGB nur möglich, wenn eine wirksame Anfechtung erfolgt ist.
Nur insoweit schließt das eine das andere aus.
Ein Anspruch aus §§ 280 I, III, 283 BGB kann bei einem Vertrag nur gegeben sein, wenn dieser (noch) nicht wirksam angefochten worden ist. Dagegen ist ein Anspruch aus § 122 BGB nur möglich, wenn eine wirksame Anfechtung erfolgt ist.
Nur insoweit schließt das eine das andere aus.
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