Hey Ihr Lieben!
Der Zugang einer mündlichen Willenserklärung unter Anwesenden kann im Einzelfall ja problematisch sein (Stichwort Vernehmungstheorien):
e. A.: Zugang (+), wenn WE vernommen ist und der Erklärende sie richtig verstanden hat.
a.A.: Zugang (+), wenn WE vernommen ist und der Erklärende annehmen darf, dass sie verstanden wurde (h. M.).
Soweit, so gut.
Wann geht aber eine mündliche Willenserklärung unter Abwesenden zu? Also z. B. wenn A einen Erklärungsboten zur mündlichen Übermittlung seiner Annahmeerklärung des von B gemachten Angebots einschaltet. Der Erklärungsbote entäußert sich auch der Willenserklärung des A gegenüber B. B ist jedoch (für außenstehende unerkannt) schwerhörig und versteht die mündliche Annahmeerklärung des Erklärungsboten nicht richtig.
Ist nun die Willenserklärung des A dem B mit der Folge des Vertragsschlusses zugegangen? Oder anders gefragt: Sind die Vernehmungstheorien auch auf den Zugang einer mündlichen Willenserklärung unter Abwesenden anwendbar?
Danke im Voraus für Eure Gedanken!
Zugang einer mündlichen Willenserklärung unter Abwesenden
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- Tibor
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Re: Zugang einer mündlichen Willenserklärung unter Abwesende
Und wieder ein Botenfall. Natürlich keine Hausarbeit, nein.
Vgl.: http://forum.jurawelt.com/viewtopic.php?f=46&t=54672
Geschlossen.
Vgl.: http://forum.jurawelt.com/viewtopic.php?f=46&t=54672
Geschlossen.
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."