Erstattung von (unnötigen) Anwaltskosten

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

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LadyTania
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Erstattung von (unnötigen) Anwaltskosten

Beitrag von LadyTania »

Hallo,

ich habe eine Frage bezüglich der Erstattung von Anwaltskosten. Nehmen wir an, dass der Gläubiger eine Anfechtungserklärung (Kündigung, Widerruf
oder dergleichen) abgibt, indem er einen Anwalt beauftragt. Dies verursacht natürlich Kosten. Kann der Gläubiger diese Kosten dann vom Schuldner erstattet bekommen?

Meine erste Überlegung dazu war, dass ein Aufsetzen eines solchen Schreibens durch einen Anwalt erstmal unnötig ist. Schließlich kann der Gläubiger problemlos
selbst anfechten.
Natürlich weiß ich, dass man im Falle des Verzugs § 286 die Anwaltskosten für die Mahnung vom Schuldner verlangen kann. Ein Verzug liegt aber nicht vor. Als nächstes
dachte ich an den Aufwendungsersatz nach § 284, aber da geht es ja um Aufwendungen in Vertrauen auf Erhalt der Leistung.
Sonst fällt mir nur §§ 280, 281 i.V.m. § 249 ein. Aber sollte man hohe Anwaltskosten, die eigentlich total unnötig sind, damit begründen das ohne die Schlechtleistung des
Schuldners der Gläubiger die Anwaltskosten auch nicht ausgegeben hätte?

Irgendwie kommt mir das falsch vor. Wenn es darum geht, dass jemand mir ein falsches Produkt liefert, ich dann gleich zu meinem Anwalt laufe und sinnlose Kosten verursache,
dann steht das für mich in keinem Verhältnis!?

Ich bin in dem Skript eines Professors darauf gestoßen. Leider gibt es keine Lösung. Ich wüsste auch nicht unter was ich nachschlagen sollte. In meinem
Buch werden die Anwaltskosten nur über § 286 behandelt.

LG
Honigkuchenpferd
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Re: Erstattung von (unnötigen) Anwaltskosten

Beitrag von Honigkuchenpferd »

:)

Ah, jetzt wissen wir auch hier, welche Hausarbeit es ist:

https://www.uni-potsdam.de/fileadmin01/projects/jura/SV_HA_2_%C3%9CF_BR_SCHULZE_ss2017.pdf (Verwaister Link automatisch entfernt)
"Honey, I forgot to duck."
LadyTania
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Re: Erstattung von (unnötigen) Anwaltskosten

Beitrag von LadyTania »

Honigkuchenpferd hat geschrieben::)

Ah, jetzt wissen wir auch hier, welche Hausarbeit es ist:

https://www.uni-potsdam.de/fileadmin01/projects/jura/SV_HA_2_%C3%9CF_BR_SCHULZE_ss2017.pdf (Verwaister Link automatisch entfernt)
Da hast du mich ertappt. Ich finde dennoch nicht, dass ich hier eine "Hausarbeiten-Besprechung" mache.
Ich habe einzelne Fragen, zu denen ich keine Lösung will, sondern Denkanstöße. Ich möchte keine Lösungsskizze,
keinen Überblick über die Gesamtproblematik und auch nicht sämtliche Probleme aus dem Fall diskutieren.

Wenn dieses Forum nicht für Fragen solcher Art gedacht ist, dann frage ich mich, wofür es überhaupt da ist?
Mir zumindest fallen keine Fragen ein, die nicht etwa entfernt mit Hausarbeiten zu tun haben oder in dem Interesse gestellt werden,
eine Rechtsberatung zu erhalten.
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JulezLaw
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Re: Erstattung von (unnötigen) Anwaltskosten

Beitrag von JulezLaw »

LadyTania hat geschrieben:Mir zumindest fallen keine Fragen ein, die nicht etwa entfernt mit Hausarbeiten zu tun haben oder in dem Interesse gestellt werden,
eine Rechtsberatung zu erhalten.
Vielleicht ist auch genau das dein Problem ::roll: Es gibt ja auch Studenten in der Examensvorbereitung, die Hilfe suchen, oder zB wissenschaftlich interessierte Personen, die andere Meinungen hören/diskutieren wollen. Falls es dich interessiert, lies dich doch einfach mal durchs Forum, dann siehst du, was da für Fragen in Betracht kommen.

Hausarbeiten, die allein und jedenfalls offiziell ohne Hilfe anderer gelöst werden sollen, gehören jedenfalls nicht dazu.
The way I see it, every life is a pile of good things and bad things. The good things don’t always soften the bad things, but vice versa, the bad things don’t always spoil the good things and make them unimportant.
LadyTania
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Re: Erstattung von (unnötigen) Anwaltskosten

Beitrag von LadyTania »

JulezLaw hat geschrieben:
LadyTania hat geschrieben:Mir zumindest fallen keine Fragen ein, die nicht etwa entfernt mit Hausarbeiten zu tun haben oder in dem Interesse gestellt werden,
eine Rechtsberatung zu erhalten.
Vielleicht ist auch genau das dein Problem ::roll: Es gibt ja auch Studenten in der Examensvorbereitung, die Hilfe suchen, oder zB wissenschaftlich interessierte Personen, die andere Meinungen hören/diskutieren wollen. Falls es dich interessiert, lies dich doch einfach mal durchs Forum, dann siehst du, was da für Fragen in Betracht kommen.

Hausarbeiten, die allein und jedenfalls offiziell ohne Hilfe anderer gelöst werden sollen, gehören jedenfalls nicht dazu.
Dann ziehe ich mich jetzt hier zurück.

Korrekt finde ich es dennoch nicht. Auch gibt es m.E. einen Unterschied zwischen dem "Anfertigen mit fremde Hilfe" und der Recherche. Wenn ich
ein Problem lösen muss, suche ich mir zwangsläufig Hilfe. Ich suche nach Beispielfällen, ich suche im Internet, ich schaue in nicht zitierfähige Studentenlektüre,
man redet mit Juristen, Ag-Leitern, anderen Studenten, man fragt in Foren nach. All das steht der Eigenständigkeit der Arbeit nicht entgegen. Jede Zeile, die
ich verfasse kommt von mir selbst oder wird aus einem Buch zitiert. Woher der Hinweis auf die richtige Seite stammt, kann da doch dahingestellt sein.
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Kroate
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Re: Erstattung von (unnötigen) Anwaltskosten

Beitrag von Kroate »

Nach verstreichen der Abgabefrist wird sicher niemand etwas gegen eine Diskussion zu den von dir aufgeworfenen Fragen haben.

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JulezLaw
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Re: Erstattung von (unnötigen) Anwaltskosten

Beitrag von JulezLaw »

Echt? Deine AG-Leiter helfen dir bei der Lösung deiner Hausarbeit? Sowas war mir bisher unbekannt.
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Tibor
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Re: Erstattung von (unnötigen) Anwaltskosten

Beitrag von Tibor »

Geschlossen.
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
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